Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 10/3651 · S. 5
Zu Artikel 2 (§ 27 Abs. 4 Satz 2 RTrAbwG)
Zu Artikel 2 (§ 27 Abs. 4 Satz 2 RTrAbwG) In den beiden Staaten in Deutschland befinden sich im Zusammenhang mit Kriegs- und Nachkriegsge- schehen ausgelagerte Kulturgüter, die bisher nicht an ihre ursprünglichen Standorte im jeweiligen an- deren deutschen Staat zurückgeführt werden konn- ten. Hierzu gehören nicht die unter das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbe- sitz" vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 841) und unter § 96 Bundesvertriebenengesetz i. d. F. der Bekanntma- chung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1565) fal- lenden Kulturgüter. Zurückgeführt werden sollen u. a. wertvolle Bestände der Archive der Hanse- städte Lübeck, Hamburg und Bremen und der Stadt Mainz, die sich gegenwärtig in Archivdepots in der Deutschen Demokratischen Republik befinden, und in Gegenrichtung Archivalien aus den Archiven in Schwerin und Oranienbaum, die treuhänderisch im Bundesarchiv in Koblenz verwahrt werden. Zur Sicherstellung und Erhaltung der bis zum 31. Oktober 1965 in den Geltungsbereich des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes gelangten Kul- turgüter von Körperschaften, Anstalten und Stif- tungen des öffentlichen Rechts mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Rechtsträger-Abwick- lungsgesetzes — bei Gebietskörperschaften, wenn sie ihren Sitz innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 hatten — sieht § 27 Abs. 4 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes ihre treuhänderische Verwaltung durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor. Sie endet kraft Geset- zes erst mit einer endgültigen Regelung im Rah- men der Wiedervereinigung Deutschlands oder ei- ner friedensvertraglichen Regelung im Sinne des Artikels 7 des Deutschland-Vertrages vom 26. Mai 1952. Bei dieser Rechtslage sieht sich die Bundesregie- rung daran gehindert, der Regierung der Deuts
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.173 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 10/3651, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.484–12.657 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 27f1727de45246f3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP