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Artikel 2 · BT-Drs. 10/3651 · S. 5

Zu Artikel 2 (§ 27 Abs. 4 Satz 2 RTrAbwG)

Zu Artikel 2 (§ 27 Abs. 4 Satz 2 RTrAbwG)
In den beiden Staaten in Deutschland befinden sich
im Zusammenhang mit Kriegs- und Nachkriegsge-
schehen ausgelagerte Kulturgüter, die bisher nicht
an ihre ursprünglichen Standorte im jeweiligen an-
deren deutschen Staat zurückgeführt werden konn-
ten. Hierzu gehören nicht die unter das Gesetz zur
Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbe-
sitz" vom 25. Juli 1957 (BGBl. I S. 841) und unter § 96
Bundesvertriebenengesetz i. d. F. der Bekanntma-
chung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1565) fal-
lenden Kulturgüter. Zurückgeführt werden sollen
u. a. wertvolle Bestände der Archive der Hanse-
städte Lübeck, Hamburg und Bremen und der Stadt
Mainz, die sich gegenwärtig in Archivdepots in der
Deutschen Demokratischen Republik befinden, und
in Gegenrichtung Archivalien aus den Archiven in
Schwerin und Oranienbaum, die treuhänderisch im
Bundesarchiv in Koblenz verwahrt werden.
Zur Sicherstellung und Erhaltung der bis zum
31. Oktober 1965 in den Geltungsbereich des
Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes gelangten Kul-
turgüter von Körperschaften, Anstalten und Stif-
tungen des öffentlichen Rechts mit Sitz außerhalb
des Geltungsbereichs des Rechtsträger-Abwick-
lungsgesetzes — bei Gebietskörperschaften, wenn
sie ihren Sitz innerhalb der Grenzen des Deutschen
Reiches vom 31. Dezember 1937 hatten — sieht § 27
Abs. 4 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes ihre
treuhänderische Verwaltung durch die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz vor. Sie endet kraft Geset-
zes erst mit einer endgültigen Regelung im Rah-
men der Wiedervereinigung Deutschlands oder ei-
ner friedensvertraglichen Regelung im Sinne des
Artikels 7 des Deutschland-Vertrages vom 26. Mai
1952.
Bei dieser Rechtslage sieht sich die Bundesregie-
rung daran gehindert, der Regierung der Deuts

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.173 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 10/3651, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.484–12.657 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 27f1727de45246f3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP