Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 10/3483 · S. 24
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) Zu Nummer 1 (§ 12) Personen, die vor 1977 bereits eine Berufsunfähig- keitsrente aus der gesetzlichen Rentenversiche- rung bezogen und nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ab 1977 jedoch eine Rente we- gen Erwerbsunfähigkeit erhalten würden, konnten zwar durch Antragstellung beim Rentenversiche- rungsträger die Umwandlung in eine Erwerbsunfä- higkeitsrente erreichen. Damit war aber nicht im- mer sichergestellt, daß die Bezugsrahmenfrist für eine Ausgleichsleistung nach dem ZVALG noch ein- gehalten werden konnte. Denn § 12 Abs. 1 Buchsta- be b ZVALG verlangt, daß in den letzten 25 Jahren vor Beginn der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit mindestens 180 Kalendermonate eine Beschäfti- gung als landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ausge- übt wurde. Um hier eine Ungleichbehandlung eines bestimmten Personenkreises aufgrund einer Ände- rung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu vermeiden, sollen die Empfänger einer Rente we- gen Berufsunfähigkeit vor dem 1. Januar 1977 unter bestimmten Voraussetzungen wie Empfänger einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit behandelt wer- den. Dabei war ein möglichst verwaltungsprakti- kables Verfahren notwendig. Zu Nummern 2 bis 4 (§§ 13 bis 15) Die Neuregelungen der §§ 13 bis 15 ZVALG dienen der Verwaltungsvereinfachung im Hinblick darauf, daß Neubewilligungen von Ausgleichsleistungen — mit Ausnahme von (abgeleiteten) Leistungen an Hinterbliebene — nur noch bis zum Jahre 1987 möglich sind und bisher die kraft Gesetzes vorgese- henen Bundesmittelhöchstbeträge nie auch nur an- nähernd erreicht wurden. Da zugleich die Entwick- lung der Zahl der Leistungsberechtigten seit 1980 rückläufig ist, wurde bishe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.429 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 10/3483, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.143–94.572 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 1c294ad68b7e6512….
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