Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 10/3290 · S. 20
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13 Die praktischen Erfahrungen lassen die Übersen- dung einer Durchschrift des Aufforderungsschrei- bens des Arbeitgebers auch an die Aufsichtsbe- hörde als entbehrlich erscheinen. Die Regelung soll deshalb gestrichen werden. Die Personensorgebe- rechtigten und der Betriebs- oder Personalrat sollen dagegen auch künftig eine Durchschrift des Auffor- derungsschreibens erhalten.
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Herkunft
BT-Drs. 10/3290, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.706–71.096 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert f9c01ca4e9422f87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP