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Artikel 13 · BT-Drs. 10/3290 · S. 20

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13
Die praktischen Erfahrungen lassen die Übersen-
dung einer Durchschrift des Aufforderungsschrei-
bens des Arbeitgebers auch an die Aufsichtsbe-
hörde als entbehrlich erscheinen. Die Regelung soll
deshalb gestrichen werden. Die Personensorgebe-
rechtigten und der Betriebs- oder Personalrat sollen
dagegen auch künftig eine Durchschrift des Auffor-
derungsschreibens erhalten.

BT-Drs. 10/3290 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 10/3290, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.706–71.096 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert f9c01ca4e9422f87….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP