Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 10/3138 · S. 28
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Geset- zes. Das Inkrafttreten zum Jahresbeginn erscheint zweckmäßig, insbesondere im Hinblick auf die Er- stattung der Anzeige (§ 10) und die Erhebung der Ausgleichsabgabe (§ 8). Die Pflicht zur Zahlung der erhöhten Ausgleichsabgabe entsteht monatlich ab 1. Januar 1985; sie wird erstmals im Frühjahr 1986 fällig (§ 8 Abs. 2). Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/3138 Anlage 2 Stellungnahme des Bunderates 1. Zum Gesetzentwurf Der Bundesrat begrüßt es, daß die Bundesre- gierung den Entwurf einer Novelle zum Schwerbehindertengesetz vorgelegt hat. Sie kommt damit einer wiederholt in der Öffent- lichkeit gestellten Forderung nach, die sich auch der Bundsrat zu eigen gemacht hat. Schon in seiner Stellungnahme vom 25. September 1981 zum 2. Haushaltsstrukturgesetz — Druck- sache 363/81 (Beschluß) — hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, daß der vom Schwerbehin- dertengesetz erfaßte Personenkreis präziser gefaßt werden sollte, damit nicht auf der ande- ren Seite die Hilfen für den Personenkreis ge- fährdet werden, der hierauf in besonderer Weise angewiesen ist. Der Gesetzentwurf wird dieser doppelten Zielsetzung gerecht. Er kon- kretisiert die Voraussetzungen für die Feststel- lung der Schwerbehinderteneigenschaft. Auf der anderen Seite schafft er zusätzliche An- reize für Arbeitgeber, schwerbehinderte Be- werber und Auszubildende einzustellen, und trägt damit den besonderen Schwierigkeiten dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Diesem Ziel dienen insbesondere die Bestimmungen über die Verpflichtung von Arbeitgebern, in angemessenem Umfang Schwerbehinderte zu beschäftigen, die besondere Schwierig- keiten auf dem Arbeitsmarkt haben oder die eine Ausbildungsstelle suchen, — über die Anrechnung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 48.797 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 10/3138 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 10/3138, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 116.172–164.969 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert a655bec14602ea52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP