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Artikel 3 · BT-Drs. 10/1790 · S. 8

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschrif-

Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschrif-
ten)
Zu Absatz 1 (Änderung des Gesetzes über Mel-
dungen der Unternehmen des deut-
schen Steinkohlenbergbaus)
Die Meldungen sind Grundlage für die Gewährung
der Subventionen an den Bergbau. Allerdings hat
sich herausgestellt, daß die nach § 1 Abs. 2 enthalte-
nen Daten über die Belegschaftsplanung für diesen
Zweck nicht unbedingt erforderlich sind. Soweit
Personaldaten für Sozialhilfen, wie z. B. Anpas-
sungsgeld, notwendig sind, werden diese Grundla-
gen gezielt in den entsprechenden Richtlinien er-
fragt. Im Hinblick auf die gewünschte Entlastung
der sechs Bergbauunternehmen kann auf die Vor-
schrift daher verzichtet werden.
Zu Absatz 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord-
nung)
Nach §§ 65, 66 WPO unterliegt die vom Deutschen
Industrie- und Handelstag und der Wirtschaftsprü-
ferkammer gebildete nicht rechtsfähige Arbeitsge-
meinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen
der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft.
Die Praxis zeigt, daß eine Aufsicht nicht erforder-
lich ist. Ebensowenig bedarf die Satzung der Ar-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/1790
beitsgemeinschaft der Genehmigung durch den
Bundesminister für Wirtschaft.

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BT-Drs. 10/1790, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.380–24.597 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert e7fa2692d6b1ab5b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP