Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 10/1790 · S. 8
Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschrif-
Zu Artikel 3 (Änderung anderer Rechtsvorschrif- ten) Zu Absatz 1 (Änderung des Gesetzes über Mel- dungen der Unternehmen des deut- schen Steinkohlenbergbaus) Die Meldungen sind Grundlage für die Gewährung der Subventionen an den Bergbau. Allerdings hat sich herausgestellt, daß die nach § 1 Abs. 2 enthalte- nen Daten über die Belegschaftsplanung für diesen Zweck nicht unbedingt erforderlich sind. Soweit Personaldaten für Sozialhilfen, wie z. B. Anpas- sungsgeld, notwendig sind, werden diese Grundla- gen gezielt in den entsprechenden Richtlinien er- fragt. Im Hinblick auf die gewünschte Entlastung der sechs Bergbauunternehmen kann auf die Vor- schrift daher verzichtet werden. Zu Absatz 2 (Änderung der Wirtschaftsprüferord- nung) Nach §§ 65, 66 WPO unterliegt die vom Deutschen Industrie- und Handelstag und der Wirtschaftsprü- ferkammer gebildete nicht rechtsfähige Arbeitsge- meinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft. Die Praxis zeigt, daß eine Aufsicht nicht erforder- lich ist. Ebensowenig bedarf die Satzung der Ar- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/1790 beitsgemeinschaft der Genehmigung durch den Bundesminister für Wirtschaft.
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BT-Drs. 10/1790, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.380–24.597 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert e7fa2692d6b1ab5b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP