Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 10/1313 · S. 46
Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften)
Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften) Artikel 9 enthält die erforderlichen Überleitungs- vorschriften. Absatz 1 spricht im Interesse der Klarheit den all- gemeinen Grundsatz ausdrücklich aus, daß die Än- derung von Verfahrensgesetzen auch in den anhän- gigen Verfahren zu beachten ist. Die Absätze 2 bis 5 enthalten die hiervon erforderlichen Ausnahmen. Absatz 2 stellt sicher, daß durch die Vorverlegung des Ablehnungszeitpunktes infolge der Neufassung des § 25 StPO die Rechtsposition des Ablehnungsbe- rechtigten dann nicht beeinträchtigt wird, wenn die Hauptverhandlung bereits begonnen hat. Absatz 3 bestimmt im Zusammenhang mit der Einschränkung der Sprungrevision (§ 335 StPO), daß die bisherige Vorschrift auf diejenigen Fälle anwendbar bleibt, in denen der Beschwerdeführer sich am Inkrafttretenstage bereits für die Revision entschieden hat. Im Sinne dieser Vorschrift ist die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/1313 Revision „gewählt", wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel schon bei der Einlegung als Revi- sion bezeichnet hatte, wenn er sich nach unbe- stimmter Anfechtung vorher für die Revision ent- schieden oder wenn er vorher den Übergang von der Berufung zur Revision erklärt hatte. Absatz 4 bestimmt, daß die verlängerte Ein- spruchsfrist nur gilt, wenn der Strafbefehl nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zugestellt worden ist. Er entspricht dem Gedanken, daß gesetzliche Fristen in der Zeit, zu der sie gelten, einzuhalten sind. Absatz 5 stellt in Zusammenhang mit den Ände- rungen im Kostenrecht klar, daß die prozessuale Position derjenigen Beschwerdeführer, über deren anhängige Beschwerde bei Inkrafttreten dieses Ge- setzes noch nicht entschieden ist, nicht durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verschlech- tert werden darf. Die Vorschri
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 61.864 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 10/1313, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 240.913–302.777 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 3664f5cabbf8f4aa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP