Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 9 · BT-Drs. 10/1313 · S. 46

Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften)

Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften)
Artikel 9 enthält die erforderlichen Überleitungs-
vorschriften.
Absatz 1 spricht im Interesse der Klarheit den all-
gemeinen Grundsatz ausdrücklich aus, daß die Än-
derung von Verfahrensgesetzen auch in den anhän-
gigen Verfahren zu beachten ist. Die Absätze 2 bis 5
enthalten die hiervon erforderlichen Ausnahmen.
Absatz 2 stellt sicher, daß durch die Vorverlegung
des Ablehnungszeitpunktes infolge der Neufassung
des § 25 StPO die Rechtsposition des Ablehnungsbe-
rechtigten dann nicht beeinträchtigt wird, wenn die
Hauptverhandlung bereits begonnen hat.
Absatz 3 bestimmt im Zusammenhang mit der
Einschränkung der Sprungrevision (§ 335 StPO),
daß die bisherige Vorschrift auf diejenigen Fälle
anwendbar bleibt, in denen der Beschwerdeführer
sich am Inkrafttretenstage bereits für die Revision
entschieden hat. Im Sinne dieser Vorschrift ist die
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/1313
Revision „gewählt", wenn der Rechtsmittelführer
sein Rechtsmittel schon bei der Einlegung als Revi-
sion bezeichnet hatte, wenn er sich nach unbe-
stimmter Anfechtung vorher für die Revision ent-
schieden oder wenn er vorher den Übergang von
der Berufung zur Revision erklärt hatte.
Absatz 4 bestimmt, daß die verlängerte Ein-
spruchsfrist nur gilt, wenn der Strafbefehl nach
dem Inkrafttreten des Gesetzes zugestellt worden
ist. Er entspricht dem Gedanken, daß gesetzliche
Fristen in der Zeit, zu der sie gelten, einzuhalten
sind.
Absatz 5 stellt in Zusammenhang mit den Ände-
rungen im Kostenrecht klar, daß die prozessuale
Position derjenigen Beschwerdeführer, über deren
anhängige Beschwerde bei Inkrafttreten dieses Ge-
setzes noch nicht entschieden ist, nicht durch die
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verschlech-
tert werden darf. Die Vorschri

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 61.864 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 10/1313 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 10/1313, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 240.913–302.777 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 3664f5cabbf8f4aa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP