Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 10/543 · S. 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird
die fehlende gesetzliche Grundlage geschaffen, da-
mit auch nach dem Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts vom 20. Oktober 1981 Unterschreitungen,
der Mindestsätze der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure nur in Ausnahmefällen zu-
lässig sind. Ausnahmefälle liegen nur dann vor,
wenn die zu erbringenden Leistungen mit außerge-
wöhnlich geringem Aufwand verbunden sind.

BT-Drs. 10/543 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 10/543, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.847–7.288 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 5e083eefb176e400….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP