Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 10/543 · S. 4
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird die fehlende gesetzliche Grundlage geschaffen, da- mit auch nach dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts vom 20. Oktober 1981 Unterschreitungen, der Mindestsätze der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure nur in Ausnahmefällen zu- lässig sind. Ausnahmefälle liegen nur dann vor, wenn die zu erbringenden Leistungen mit außerge- wöhnlich geringem Aufwand verbunden sind.
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Herkunft
BT-Drs. 10/543, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.847–7.288 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 5e083eefb176e400….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP