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Artikel 3 · BT-Drs. 16/9559 · S. 26
Zu Artikel 3 (KVLG)
Zu Artikel 3 (KVLG) Zu Nummer 1 (§ 17) Die Ausnahme für landwirtschaftliche Krankenkassen hin- sichtlich der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ist sach- gerecht, da diese nicht am Kassenwettbewerb teilnehmen und außerdem einen Verwaltungsverbund mit den Trägern der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bilden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/9559 Zu Nummer 2 (§ 34) Aufgrund der Ausnahmeregelung für die landwirtschaft- lichen Krankenkassen von der generellen Herstellung der In- solvenzfähigkeit von Krankenkassen bedarf es einer Aus- dehnung der Vorschriften zur Insolvenzfähigkeit auf deren Spitzenverband nicht. Zu Nummer 3 (§ 54) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 265a SGB V in Artikel 1. Einer Anwendung des § 265a SGB V in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung bedarf es für die landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht, da für sie die Vorschriften über die Insolvenz von Krankenkassen nicht gelten.
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Herkunft
BT-Drs. 16/9559, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.091–120.062 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert ecb317d13c0c3cc4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP