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Artikel 3 · BT-Drs. 16/9559 · S. 26

Zu Artikel 3 (KVLG)

Zu Artikel 3 (KVLG)
Zu Nummer 1 (§ 17)
Die Ausnahme für landwirtschaftliche Krankenkassen hin-
sichtlich der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ist sach-
gerecht, da diese nicht am Kassenwettbewerb teilnehmen
und außerdem einen Verwaltungsverbund mit den Trägern
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften bilden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/9559
Zu Nummer 2 (§ 34)
Aufgrund der Ausnahmeregelung für die landwirtschaft-
lichen Krankenkassen von der generellen Herstellung der In-
solvenzfähigkeit von Krankenkassen bedarf es einer Aus-
dehnung der Vorschriften zur Insolvenzfähigkeit auf deren
Spitzenverband nicht.
Zu Nummer 3 (§ 54)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des
§ 265a SGB V in Artikel 1. Einer Anwendung des § 265a
SGB V in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung bedarf es
für die landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht, da für sie
die Vorschriften über die Insolvenz von Krankenkassen nicht
gelten.

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Herkunft

BT-Drs. 16/9559, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.091–120.062 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert ecb317d13c0c3cc4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP