Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 11/5120 · S. 19
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) Mit der viermonatigen Frist soll den Beteiligten hin- reichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen und die laufenden Heim- verträge ihr anzupassen. Drucksache 11/5120 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates 1. Zu den Eingangsworten Die Eingangsworte sind wie folgt zu fassen: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- rates das folgende Gesetz beschlossen: ". Begründung Das Gesetz bedarf gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates, weil in Arti- kel 1 Nr. 7, 8, 9, 11 und 15 das Verwaltungsver- fahren von Landesbehörden geregelt wird. 2. Zu Artikel 1 Nr. 3 (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) In Artikel 1 Nr. 3 ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 das Wort „ (Bewerber) " zu streichen. Begründung Die vorgesehene Legaldefinition beinhaltet eine Tautologie. 3. Zu Artikel 1 Nr. 5 (§ 4 Abs. 1 Satz 1) In Artikel 1 Nr. 5 ist in § 4 Abs. 1 Satz 1 das Wort „Bewerber" durch die Worte „künftigen Bewoh- ner" zu ersetzen. Begründung Klarstellung des Gewollten. 4. Zu Artikel 1 Nr. 5 (§ 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) a) In Artikel 1 Nr. 5 ist in § 4 Abs. 1 der Satz 2 zu streichen. b) In Artikel 1 Nr. 5 ist § 4 Abs. 2 wie folgt zu fas- sen: „(2) Der Inhalt des Heimvertrages ist dem Bewohner schriftlich zu bestätigen. Insbeson- dere sind die in § 1 Abs. 1 Satz 3 genannten Leistungen des Trägers im einzelnen zu be- schreiben und das dafür insgesamt zu entrich- tende Entgelt anzugeben." Begründung Die beabsichtigte Aufspaltung des zu entrichten- den Entgelts nach Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ist unpraktikabel. Wechselt der Gesundheitszustand des Heimbe- wohners, was insbesondere im Hinblick auf den Rehabilitationsgedanken als Grundlage der No- velle in Betracht zu ziehen ist, so ist bei jeder Änderung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.118 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 11/5120, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.531–103.649 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert fa118f6fe6cfd27e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP