Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 11/4609 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes) A. Allgemeines Zur Verschärfung der Kontrollen des Wirtschaftsver- kehrs mit dem Ausland im militärisch-strategischen Bereich ist ein erweiterter Datenaustausch zwischen den Kontroll- und Sicherheitsbehörden sowie den Nachrichtendiensten vereinbart worden. B. Im einzelnen Nummer 1 Die Vorschrift soll den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in die Lage verset- zen, durch eine Informationsweitergabe über Ver- stöße gegen Bestimmungen des Atomrechts und atomrechtliche Genehmigungen sowie Anordnungen und Verfügungen den Kenntnisstand des Bundeskri- minalamts zu verbessern. Nummer 2 Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit haben be- stätigt, daß die außenwirtschaftlichen Kontrollen vor einem zu geringen Hintergrundwissen stattfinden und daher nicht zielgerichtet genug vorgenommen werden. Neben anderen Maßnahmen zur Erlangung einer systematischen und breiter angelegten Informa- tionsbasis — dazu gehören die Einführung der Melde- pflicht nach § 26 a AWG und der erweiterte Datenaus- tausch nach § 45 AWG (Entwurf eines Sechsten Ge- setzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes) und nach § 12 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes (Artikel 2) — sollen den für die Genehmigung oder Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs zustän- digen Behörden auch Listen mit den Inhabern atom- rechtlicher Genehmigungen zur Verfügung gestellt werden. § 24 a versetzt deshalb den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in die Lage, durch eine laufend zu aktualisierende Informa- tionsweitergabe in Form einer Liste über die Inhaber atomrechtlicher Genehmigungen das Informa tions- material der Verwaltung bei der Beurteilung von Vor- gängen nach dem Außenwirtschaftsrecht im Zusam- menhang mit Nuklearausfuhren zu vergrö
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.205 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 11/4609, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.033–15.238 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert b0033b0a00cc2877….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP