Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 11/4086 · S. 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Artikel 2 enthält Folgeänderungen des Atomgesetzes, die sich aus der Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für Strahlenschutz ergeben. Er enthält darüber hinaus materielle Änderungen, die der Klar- stellung bzw. der Stärkung der Rechtssicherheit bei Vorschriften dienen, die mit der Aufgabenwahrneh- mung des Bundesamtes im Zusammenhang stehen. Zu Nummer 1 Für Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG soll künftig das Bundesamt an Stelle der Physikalisch - Technischen Bundesanstalt zuständig sein. Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im Sinne des § 6 Abs. 1 AtG umfaßt entsprechend der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AtG unbestrahlte Kernbrenn- stoffe, bestrahlte Kernbrennstoffe, unabhängig davon, ob sie wiederaufgearbeitet werden sollen oder radio- aktiver Abfall sind, sowie sonstige kernbrennstoffhal- tige Abfälle. Dem § 6 soll ein neuer Absatz 3 angefügt werden, der für bestimmte Fälle der dem Genehmigungstatbe- stand nach Absatz 1 unterliegenden Aufbewahrung von Kernbrennstoffen eine Beteiligung Dritter nach Maßgabe der Verordnung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 AtG (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) vorsieht. Hierzu sollen die Vorschriften dieser Verordnung über die Bekanntmachung des Vorhabens und des Erörterungstermins, die Auslegung von Antragsun- terlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Durchführung des Erörterungstermins und die Zustel- lung der Entscheidungen entsprechend angewendet Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/4086 werden. Im übrigen bleibt das geltende Recht unbe- rührt. Das Atomgesetz sieht bisher eine Öffentlichkeitsbe- teiligung im förmlichen Verwaltungsverfahren bei Genehmigungen nach § 7 (insbesondere Kernkraft- werke, Wiederaufarbeitungsanlagen und Brennele- mentfa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.987 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 11/4086, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.641–35.628 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 12694502d179d6da….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP