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Artikel 2 · BT-Drs. 11/4086 · S. 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Artikel 2 enthält Folgeänderungen des Atomgesetzes,
die sich aus der Übertragung von Zuständigkeiten auf
das Bundesamt für Strahlenschutz ergeben. Er enthält
darüber hinaus materielle Änderungen, die der Klar-
stellung bzw. der Stärkung der Rechtssicherheit bei
Vorschriften dienen, die mit der Aufgabenwahrneh-
mung des Bundesamtes im Zusammenhang stehen.
Zu Nummer 1
Für Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG
soll künftig das Bundesamt an Stelle der Physikalisch
-
Technischen Bundesanstalt zuständig sein.
Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb
der staatlichen Verwahrung im Sinne des § 6 Abs. 1
AtG umfaßt entsprechend der Begriffsbestimmung
des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AtG unbestrahlte Kernbrenn-
stoffe, bestrahlte Kernbrennstoffe, unabhängig davon,
ob sie wiederaufgearbeitet werden sollen oder radio-
aktiver Abfall sind, sowie sonstige kernbrennstoffhal-
tige Abfälle.
Dem § 6 soll ein neuer Absatz 3 angefügt werden, der
für bestimmte Fälle der dem Genehmigungstatbe-
stand nach Absatz 1 unterliegenden Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen eine Beteiligung Dritter nach
Maßgabe der Verordnung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 AtG
(Atomrechtliche Verfahrensverordnung) vorsieht.
Hierzu sollen die Vorschriften dieser Verordnung
über die Bekanntmachung des Vorhabens und des
Erörterungstermins, die Auslegung von Antragsun-
terlagen, die Erhebung von Einwendungen, die
Durchführung des Erörterungstermins und die Zustel-
lung der Entscheidungen entsprechend angewendet
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/4086
werden. Im übrigen bleibt das geltende Recht unbe-
rührt.
Das Atomgesetz sieht bisher eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung im förmlichen Verwaltungsverfahren bei
Genehmigungen nach § 7 (insbesondere Kernkraft-
werke, Wiederaufarbeitungsanlagen und Brennele-
mentfa

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.987 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 11/4086, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.641–35.628 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 12694502d179d6da….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP