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Artikel 18 · BT-Drs. 11/7350 · S. 107

Zu Artikel 18 (Grundsätze der Sozialversicherung) schäftigungen werden zusammengerechnet, um zu

Zu Artikel 18 (Grundsätze der Sozialversicherung)         schäftigungen werden zusammengerechnet, um zu
                                                          vermeiden, daß Personen mit mehreren Teilzeitbe-
Die Vorschrift enthält Grundsätze, nach denen nach        schäftigungen den Zuschlag mehrfach erhalten.
Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozial-
union die Sozialversicherung in der Deutschen Demo-       Absatz 5 stellt sicher, daß die Versicherungspflicht
                                                          grenzen, das sind die Grenzen, bei der die Versiche-
kratischen Republik aufgebaut werden so ll.
                                                          rungspflicht beginnt (Geringfügigkeitsgrenze), und
Nach Absatz 1 wird die bisherige Einheitsversiche-        die Obergrenze für die Versicherungspflicht in der
ru ng in der Deutschen Demokratischen Republik be-        Krankenversicherung sowie die Beitragsbemessungs-
seitigt und wie in der Bundesrepublik Deutschland         grenzen nach den Grundsätzen in der Bundesrepublik
durch ein gegliedertes System der Sozialversicherung      Deutschland festgesetzt werden.
ersetzt.
Nummer 1 bestimmt, daß die Versicherungen von
Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen          Zu Artikel 19 (Arbeitslosenversicherung und
Rechts durchgeführt werden, die der Rechtsaufsicht                      Arbeitsförderung)
des Staates unterliegen.
In Nummer 2 wird bestimmt, daß die Leistungen der         Der Übergang zu einer marktwirtschaftlichen Ord-
Versicherungen vor allem durch Beiträge zu finanzie-      nung kann gerade in der Anfangsphase zu erhebli-
ren sind, die mit Ausnahme der Beiträge zur Unfall-       chen Belastungen des Arbeitsmarktes in der Deut-
versicherung, die der Arbeitgeber allein zu tragen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.535 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 11/7350, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 603.812–608.347 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 33aa6a55a0a8d829….

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