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Artikel 4 · BT-Drs. 11/3621 · S. 57
Zu Artikel 4 — Änderung des
Zu Artikel 4 — Änderung des Sozialgerichtsgesetzes Zu Nummer 1 (§ 41 SGG) Absatz 1 ist entsprechend § 45 Abs. 1 ArbGG in der Fassung des Artikels 3 Nr. 1 umgebildet. Absatz 2 übernimmt inhaltlich § 42 SGG und ist im Wortlaut den entsprechenden Bestimmungen in den anderen Verfahrensordnungen angepaßt. Wegen der gesetzestechnischen Umstellung wird auf die Begrün- dung zu Artikel 2 Nr. 10 — § 132 Abs. 2 GVG — des Entwurfs verwiesen. Absatz 3 regelt das Anfrageverfahren entsprechend den Bestimmungen der übrigen Verfahrensordnun- gen in der Fassung des Entwurfs. Absatz 4 übernimmt inhaltlich § 43 SGG und paßt den Wortlaut den entsprechenden Bestimmungen der üb- rigen Verfahrensordnungen in der Fassung des Ent- wurfs an. Wegen der gesetzestechnischen Umstellung wird auf die Begründung zu Artikel 2 Nr. 10 — § 132 Abs. 4 GVG — verwiesen. Absatz 5 Satz 1 regelt die Besetzung des Großen Se- nats hinsichtlich der Berufsrichter entsprechend der im Ersten Teil der Begründung unter B. VI. 4 erläuter- ten Lösung und ist im Wortlaut § 45 Abs. 5 ArbGG, § 11 Abs. 5 VwGO und § 11 Abs. 5 FGO in der Fas- sung des Entwurfs angepaßt. Im übrigen trägt Satz 1 dem Ziel einer möglichst umfassenden und gleichblei- benden Zusammensetzung des Großen Senats auch hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter Rechnung. Eine Ausnahme gilt nur für die ehrenamtlichen Rich- ter des Kassenarztsenats, der angesichts seiner Zu - ständigkeit von Entscheidungen des Großen Senats in der Regel nicht betroffen ist. Wahrend die ehrenamt- lichen Richter des Kassenarztsenats jedoch bisher in keinem Fall mitwirkten, sieht Satz 2 nunmehr ihre Mitwirkung vor, wenn der Senat betroffen ist. Satz 3 trägt der Besonderheit Rechnung, daß beim Bundes- sozialgericht einerseits zwölf Senate bestehen, ande- rerseits einige Berufsrichte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.151 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 11/3621, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 267.959–271.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 14ec17aeab8cae1a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP