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Artikel 4 · BT-Drs. 11/3621 · S. 57

Zu Artikel 4 — Änderung des

Zu Artikel 4 — Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes
Zu Nummer 1 (§ 41 SGG)
Absatz 1 ist entsprechend § 45 Abs. 1 ArbGG in der
Fassung des Artikels 3 Nr. 1 umgebildet.
Absatz 2 übernimmt inhaltlich § 42 SGG und ist im
Wortlaut den entsprechenden Bestimmungen in den
anderen Verfahrensordnungen angepaßt. Wegen der
gesetzestechnischen Umstellung wird auf die Begrün-
dung zu Artikel 2 Nr. 10 — § 132 Abs. 2 GVG — des
Entwurfs verwiesen.
Absatz 3 regelt das Anfrageverfahren entsprechend
den Bestimmungen der übrigen Verfahrensordnun-
gen in der Fassung des Entwurfs.
Absatz 4 übernimmt inhaltlich § 43 SGG und paßt den
Wortlaut den entsprechenden Bestimmungen der üb-
rigen Verfahrensordnungen in der Fassung des Ent-
wurfs an. Wegen der gesetzestechnischen Umstellung
wird auf die Begründung zu Artikel 2 Nr. 10 — § 132
Abs. 4 GVG — verwiesen.
Absatz 5 Satz 1 regelt die Besetzung des Großen Se-
nats hinsichtlich der Berufsrichter entsprechend der
im Ersten Teil der Begründung unter B. VI. 4 erläuter-
ten Lösung und ist im Wortlaut § 45 Abs. 5 ArbGG,
§ 11 Abs. 5 VwGO und § 11 Abs. 5 FGO in der Fas-
sung des Entwurfs angepaßt. Im übrigen trägt Satz 1
dem Ziel einer möglichst umfassenden und gleichblei-
benden Zusammensetzung des Großen Senats auch
hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter Rechnung.
Eine Ausnahme gilt nur für die ehrenamtlichen Rich-
ter des Kassenarztsenats, der angesichts seiner Zu
-
ständigkeit von Entscheidungen des Großen Senats in
der Regel nicht betroffen ist. Wahrend die ehrenamt-
lichen Richter des Kassenarztsenats jedoch bisher in
keinem Fall mitwirkten, sieht Satz 2 nunmehr ihre
Mitwirkung vor, wenn der Senat betroffen ist. Satz 3
trägt der Besonderheit Rechnung, daß beim Bundes-
sozialgericht einerseits zwölf Senate bestehen, ande-
rerseits einige Berufsrichte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.151 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 11/3621 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 11/3621, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 267.959–271.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 14ec17aeab8cae1a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP