Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/9300 · S. 3
Zu Artikel 1 (Änderung des Europaabgeordneten-
Zu Artikel 1 (Änderung des Europaabgeordneten- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Die Fortgeltung des Ersten und des Zweiten Abschnitts des Europaabgeordnetengesetzes sowie des Dritten Abschnitts hinsichtlich der bereits ausgeschiedenen Mitglieder, deren Hinterbliebenen und derjenigen Abgeordneten, die von der Optionsmöglichkeit nach Artikel 25 des Abgeordnetensta- tuts des Europäischen Parlaments Gebrauch gemacht haben, ist unumgänglich. Um Überschneidungen des Anwendungs- bereichs zu verhindern, ist der Anwendungsvorrang des Ab- geordnetenstatuts des Europäischen Parlaments im Gesetz festgeschrieben. Zu Nummer 2 (§ 9) Die Regelung des EuAbgG muss für diejenigen Abgeordne- ten erhalten bleiben, die sich nach Artikel 25 Abs. 1 des Ab- geordnetenstatuts hinsichtlich der Entschädigung, des Über- gangsgeldes, des Ruhegehalts und der Hinterbliebenenver- sorgung für die Weitergeltung des einzelstaatlichen Leis- tungssystems entscheiden. Zu Nummer 3 (§ 10) Die Vorschrift des § 10 ist beizubehalten, weil Erwägungs- grund Nummer 19 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments postuliert, dass die Europaab- geordneten den nationalen Abgeordneten gleichgestellt wer- den sollen. Die Ergänzung in Satz 2 ist eine Anpassung an die entsprechende Regelung in § 16 Abs. 1 Satz 2 des Abge- ordnetengesetzes, die mit der 27. Änderung des Abgeordne- tengesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3212) ein- gefügt wurde. Da Artikel 20 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments eine Kostenerstattung für Dienstsreisen aus- drücklich vorsieht, wird mit der Ergänzung des Satzes 3 der Nachrang der nationalen Regelung festgeschrieben. Zu Nummer 4 (§ 10b) Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments ent- hält in den Artikeln 14 und 17 Regelungen über das Ruhege- halt und di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.534 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/9300, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.278–14.812 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 78483ac62aa88b49….
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