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Artikel 3 · BT-Drs. 11/1315 · S. 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Artikel 3 enthält die übliche Berlin - Klausel.
C. Finanzielle Auswirkungen
Der Finanzaufwand des Bundes für die Leistungen
nach dem BAföG auf der Grundlage der vorgesehe-
nen Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge
sowie der Sozialpauschalen nach § 21 Abs. 2 und der
verbesserten Förderung im übrigen wurde in folgen-
der Höhe ermittelt:
1988 1989 1990 1991
Finanzaufwand des Bundes für BAföG
(in Mio. DM)
ohne Änderung 1 380 1 245 1 150 1 060
mit Mehrkosten durch dieses Gesetz 1 445 1 450 1 420 1 400
Haushalt 1988 und Finanzplan 1 500 1 450 1 450 1 450
Drucksache 11/1315 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 5)
In Artikel 1 Nr. 2 ist Buchstabe a zu streichen.
Begründung
Aus der neueren Rechtsprechung des Europäi-
schen Gerichtshofes läßt sich nicht der Auftrag ent-
nehmen, ein Studium ganz oder teilweise zu för-
dern, das von einer in § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BAföG
bezeichneten Person in einem Drittland durchge-
führt wird. Insbesondere gibt hierbei die Entschei-
dung zum Fall „Gravier" keinen Anlaß, die vorge-
sehene Ausweitung vorzunehmen. Vielmehr sollte
die weitere Entwicklung der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden,
bevor man entsprechende gesetzgeberische Maß-
nahmen ergreift.
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Beden-
ken erscheint die vorgesehene Neuregelung
— auch wenn nunmehr die Förderung einer Aus-
bildung im Heimatland ausgeschlossen ist — nicht
geeignet, ungerechtfertigte Inanspruchnahme von
Förderungsmitteln auszuschließen. So ist es denk-
bar, daß für die Ausbildung in einem Drittstaat die-
ser selbst oder der Heimatstaat des Auszubilden-
den Förderungsleistungen erbringen, die den deut-
schen Behörden nicht bekanntwerden. Schließlich
bleibt die F

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.664 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 11/1315, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.068–53.732 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0550bf1f72434a3c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP