Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 11/1315 · S. 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Artikel 3 enthält die übliche Berlin - Klausel. C. Finanzielle Auswirkungen Der Finanzaufwand des Bundes für die Leistungen nach dem BAföG auf der Grundlage der vorgesehe- nen Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Sozialpauschalen nach § 21 Abs. 2 und der verbesserten Förderung im übrigen wurde in folgen- der Höhe ermittelt: 1988 1989 1990 1991 Finanzaufwand des Bundes für BAföG (in Mio. DM) ohne Änderung 1 380 1 245 1 150 1 060 mit Mehrkosten durch dieses Gesetz 1 445 1 450 1 420 1 400 Haushalt 1988 und Finanzplan 1 500 1 450 1 450 1 450 Drucksache 11/1315 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates 1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 5) In Artikel 1 Nr. 2 ist Buchstabe a zu streichen. Begründung Aus der neueren Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofes läßt sich nicht der Auftrag ent- nehmen, ein Studium ganz oder teilweise zu för- dern, das von einer in § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BAföG bezeichneten Person in einem Drittland durchge- führt wird. Insbesondere gibt hierbei die Entschei- dung zum Fall „Gravier" keinen Anlaß, die vorge- sehene Ausweitung vorzunehmen. Vielmehr sollte die weitere Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden, bevor man entsprechende gesetzgeberische Maß- nahmen ergreift. Unabhängig von diesen grundsätzlichen Beden- ken erscheint die vorgesehene Neuregelung — auch wenn nunmehr die Förderung einer Aus- bildung im Heimatland ausgeschlossen ist — nicht geeignet, ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Förderungsmitteln auszuschließen. So ist es denk- bar, daß für die Ausbildung in einem Drittstaat die- ser selbst oder der Heimatstaat des Auszubilden- den Förderungsleistungen erbringen, die den deut- schen Behörden nicht bekanntwerden. Schließlich bleibt die F
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.664 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 11/1315 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 11/1315, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.068–53.732 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0550bf1f72434a3c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP