Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/9154 · S. 42
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Einfügung des neuen Unterabschnitts 3a angepasst. Zu Nummer 2 (§§ 137a bis 137e) Im Zuge der Reform der Unfallversicherung ist die Fusion der See-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen vorgesehen. Die Selbstverwaltung hat hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst. Dabei wird die Verwaltungsgemeinschaft der See-Sozialversicherung auf- gelöst. Aus diesem Grund besteht Regelungsbedarf für die Zukunft der Seemannskasse. Die Seemannskasse ist eine Vorruhestands- und Zusatzversorgungskasse für Seeleute. Diese können bereits vor Erreichen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Seefahrt ausschei- den und erhalten von der Seemannskasse unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechendes Überbrückungsgeld. Zudem besteht die Möglichkeit, auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze Leistungen zu gewähren. Nachdem im Rahmen der Organisationsreform der Rentenversicherung bereits die ehemalige Seekasse durch die Fusion mit der früheren Bundesknappschaft und der Bahnversicherungsan- stalt in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See (KBS) aufgegangen ist und die See-Krankenkasse ebenfalls in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See eingegliedert wurde, ist es sachgerecht, auch die Seemannskasse in den Verbundträger Deutsche Rentenver- sicherung Knappschaft-Bahn-See einzugliedern. Zu § 137a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bundes- knappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die See- kasse zu der Deutschen Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See fusioniert. Die Seekasse war von jeher insbesondere
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.508 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/9154, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.602–211.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert f520bc4669dffc1d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP