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Artikel 5 · BT-Drs. 16/9154 · S. 42

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Einfügung des
neuen Unterabschnitts 3a angepasst.
Zu Nummer 2 (§§ 137a bis 137e)
Im Zuge der Reform der Unfallversicherung ist die Fusion
der See-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltungen vorgesehen. Die Selbstverwaltung
hat hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst. Dabei wird die
Verwaltungsgemeinschaft der See-Sozialversicherung auf-
gelöst. Aus diesem Grund besteht Regelungsbedarf für die
Zukunft der Seemannskasse. Die Seemannskasse ist eine
Vorruhestands- und Zusatzversorgungskasse für Seeleute.
Diese können bereits vor Erreichen der Altersgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung aus der Seefahrt ausschei-
den und erhalten von der Seemannskasse unter bestimmten
Voraussetzungen ein entsprechendes Überbrückungsgeld.
Zudem besteht die Möglichkeit, auch nach dem Erreichen
der Regelaltersgrenze Leistungen zu gewähren. Nachdem im
Rahmen der Organisationsreform der Rentenversicherung
bereits die ehemalige Seekasse durch die Fusion mit der
früheren Bundesknappschaft und der Bahnversicherungsan-
stalt in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See (KBS) aufgegangen ist und die See-Krankenkasse
ebenfalls in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See eingegliedert wurde, ist es sachgerecht, auch die
Seemannskasse in den Verbundträger Deutsche Rentenver-
sicherung Knappschaft-Bahn-See einzugliedern.
Zu § 137a
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Organisationsreform
in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bundes-
knappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die See-
kasse zu der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See fusioniert. Die Seekasse war von jeher
insbesondere 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.508 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/9154, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.602–211.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert f520bc4669dffc1d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP