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Artikel 11 · BT-Drs. 16/9154 · S. 46

Zu Artikel 11 (Folgeänderungen anderer Gesetze

Zu Artikel 11 (Folgeänderungen anderer Gesetze
und Verordnungen)
Zu Absatz 1 (Änderung des Zweiten Gesetzes zum Ab-
bau bürokratischer Hemmnisse insbeson-
dere in der mittelständischen Wirtschaft)
Durch das überholende Inkrafttreten einer gleichlautenden
Regelung dieses Gesetzes (Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b) ist
die Aufhebung des Artikels 22 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes
zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft (im Folgenden als Zweites Mit-
telstandsentlastungsgesetz bezeichnet) aus Gründen der
Rechtsklarheit erforderlich. Die Aufhebung des Artikels 25
Nr. 2 Buchstabe b des Zweiten Mittelstandsentlastungsge-
setzes ist erforderlich, da durch dieses Gesetz eine klarstel-
lende Formulierung (Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a, § 166
Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) der dortigen
Regelung zum gleichen Zeitpunkt wie im Zweiten Mittel-
standsentlastungsgesetz vorgesehen in Kraft tritt.
Zu Absatz 2 (Änderung des Seeaufgabengesetzes)
Die See-Berufsgenossenschaft nimmt bislang – in ihrer
Schiffssicherheitsabteilung und im seeärztlichen Dienst –
staatliche Aufgaben nach § 6 des Seeaufgabengesetzes wahr.
Im Zuge der Fusion der See-Berufsgenossenschaft mit der
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen müssen die
Durchführung der Bundesaufgaben nach dem Seeaufgaben-
gesetz bei einer Berufsgenossenschaft in Hamburg sowie die
Fach- und Rechtsaufsicht hierüber gebündelt bleiben. Ein-
zelheiten der Durchführung der Aufsicht des Bundesminis-
teriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen
der neuen Berufsgenossenschaft sollen in einer späteren
Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales festgelegt werden. Hierzu soll
§ 6 Abs. 4 Satz 2 des Seeaufgabengesetzes – der auch Ein-
zelfallmaßnahmen er

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.097 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/9154, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 226.890–229.987 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert f520bc4669dffc1d….

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