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Artikel 11 · BT-Drs. 16/9059 · S. 49

Zu Artikel 11 (Änderung der Erschwerniszulagen-

Zu Artikel 11 (Änderung der Erschwerniszulagen-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 4 Abs.1)
Übertragung des Tarifergebnisses auf die vergleichbare
Zulage (für Dienst zu ungünstigen Zeiten) im Besoldungs-
bereich. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und
entsprechend der Vorgehensweise beim Bundesbesoldungs-
und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 vom 10. Sep-
tember 2003 (BGBl. I S. 1798) erfolgt die Anpassung inso-
weit in einem Schritt.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Übertragung des Tarifergebnisses auf die vergleichbare
Zulage (Taucherzulage) im Besoldungsbereich. Die Zulage
wurde zuletzt im Rahmen des Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2000 vom 19. April 2001
(BGBl. I S. 618) mit Wirkung vom 1. Januar 2001 erhöht.
Die jetzige Anpassung berücksichtigt die seitdem erfolgten
linearen Erhöhungen, die für diese Zulage – entsprechend
der Regelung für Tarifbeschäftigte – bisher nicht übernom-
men wurden. Die Erhöhung ab 1. Januar 2009 entspricht der
Erhöhung im Tarifbereich.
Zu Nummer 3 (§ 17)
Übertragung des Tarifergebnisses auf die vergleichbare
Zulage (für die Pflege Schwerbrandverletzter) im Besol-
dungsbereich. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und entsprechend der Vorgehensweise beim Bundesbesol-
dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 vom
10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) erfolgt die Anpas-
sung insoweit in einem Schritt.
Zu Nummer 4 (§ 23 Abs. 1 Satz 2)
Übertragung des Tarifergebnisses auf die vergleichbare
Zulage (für die Beseitigung von Kampfstoffmunition) im
Besoldungsbereich. Die Zulage wurde zuletzt im Rahmen
des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgeset-
zes 2000 vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 618) mit Wirkung
vom 1. Januar 2001 erhöht. Die jetzige Anpassung be-
rücksichtigt die seitdem erfolgten linearen Erhöhungen, die
für di

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.973 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/9059, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 102.498–104.471 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 5b472158b1c8280d….

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