Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/8839 · S. 31
Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichtskosten-
Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichtskosten- gesetzes) Das Europäische Mahnverfahren und das europäische Ver- fahren für geringfügige Forderungen sollen in die geltenden Regelungen des Gerichtskostengesetzes eingepasst werden. Dabei sollen die Regelungen für das Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung auf das Europäische Mahnverfah- ren ausgedehnt werden und für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen die Vorschriften für Zivilpro- zessverfahren Anwendung finden. Die notwendige Ergänzung von § 1 GKG und die Erwartung weiterer Änderungen durch besondere europäische Verfah- ren soll zum Anlass genommen werden, die Vorschrift in mehrere Absätze aufzuteilen. Dies macht Folgeänderungen in den §§ 22 und 48 GKG erforderlich. Da die Verordnung zur Einführung eines europäischen Ver- fahrens für geringfügige Forderungen in Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 eine Zustellung des Klageformblatts innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Form- blatts vorschreibt, darf die in § 12 Abs. 1 GKG festgelegte Vorwegleistungspflicht für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen keine Anwendung finden. Daher soll dieses Verfahren in den Katalog des § 12 Abs. 2 GKG eingestellt werden. Wird ein europäisches Verfahren für ge- ringfügige Forderungen als normales Zivilprozessverfahren fortgeführt, besteht für ein Absehen von der Vorwegleis- tungspflicht keine Veranlassung mehr. Auch zur Vermeidung von Missbräuchen ist es erforderlich, dass das Gericht – ähn- lich wie bei der Klageerweiterung – weitere gerichtliche Handlungen bis zur Zahlung der Verfahrensgebühr zurück- stellt. Für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen sollen Gebühren nach Teil 1 Hauptabschnitt 2 KV GKG (KV: Kostenverzeichnis) anfallen, das Verfahren kosten- rechtlich also
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.967 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/8839, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.053–147.020 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 5a52a34e9517f457….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP