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Artikel 4 · BT-Drs. 16/8839 · S. 31

Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichtskosten-

Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichtskosten-
gesetzes)
Das Europäische Mahnverfahren und das europäische Ver-
fahren für geringfügige Forderungen sollen in die geltenden
Regelungen des Gerichtskostengesetzes eingepasst werden.
Dabei sollen die Regelungen für das Mahnverfahren nach
der Zivilprozessordnung auf das Europäische Mahnverfah-
ren ausgedehnt werden und für das europäische Verfahren
für geringfügige Forderungen die Vorschriften für Zivilpro-
zessverfahren Anwendung finden.
Die notwendige Ergänzung von § 1 GKG und die Erwartung
weiterer Änderungen durch besondere europäische Verfah-
ren soll zum Anlass genommen werden, die Vorschrift in
mehrere Absätze aufzuteilen. Dies macht Folgeänderungen
in den §§ 22 und 48 GKG erforderlich.
Da die Verordnung zur Einführung eines europäischen Ver-
fahrens für geringfügige Forderungen in Artikel 5 Abs. 2
Satz 2 eine Zustellung des Klageformblatts innerhalb von 14
Tagen nach Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Form-
blatts vorschreibt, darf die in § 12 Abs. 1 GKG festgelegte
Vorwegleistungspflicht für das europäische Verfahren für
geringfügige Forderungen keine Anwendung finden. Daher
soll dieses Verfahren in den Katalog des § 12 Abs. 2 GKG
eingestellt werden. Wird ein europäisches Verfahren für ge-
ringfügige Forderungen als normales Zivilprozessverfahren
fortgeführt, besteht für ein Absehen von der Vorwegleis-
tungspflicht keine Veranlassung mehr. Auch zur Vermeidung
von Missbräuchen ist es erforderlich, dass das Gericht – ähn-
lich wie bei der Klageerweiterung – weitere gerichtliche
Handlungen bis zur Zahlung der Verfahrensgebühr zurück-
stellt.
Für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
sollen Gebühren nach Teil 1 Hauptabschnitt 2 KV GKG
(KV: Kostenverzeichnis) anfallen, das Verfahren kosten-
rechtlich also

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.967 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/8839 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/8839, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.053–147.020 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 5a52a34e9517f457….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP