Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 11/4792 · S. 45
Zu Artikel 4 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Patentgesetzes) Zu Nummer 1 (§§ 140 a, 140 b) Zu § 140 a (Vernichtungsanspruch) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter II. 1 und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 a, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Schutzgesetze vorgesehene Vorschrift ist an das Patentgesetz angepaßt. Zu § 140 b (Auskunftsanspruch) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter III. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 b, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen betroffenen Schutzgesetze vorgese- hene Vorschrift ist an das Patentgesetz angepaßt. Zu Nummer 2 (§ 142: Strafvorschrift) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter I. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 2, § 25 d, verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Gesetze zum Schutz des gewerblichen Eigentums vorgesehene Vorschrift ist an das Patent- gesetz angepaßt. Zu Nummer 3 (§ 142 a: Maßnahmen der Zollbehörde) Zur Begründung der Regelung wird auf die Ausfüh- rungen im Teil B unter IV. und im Teil C, Artikel 1, unter Nummer 5 verwiesen. Die inhaltsgleich für die übrigen Schutzgesetze vorgesehene Vorschrift ist an das Patentgesetz angepaßt. Anders als das Warenzeichengesetz, das Urheber- rechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz ver- bietet das Patentgesetz in § 9 ausdrücklich die Einfuhr patentverletzender Gegenstände zum Zwecke des Anbietens, Inverkehrbringens oder des Gebrauchens. Hierdurch wird klargestellt, daß schon die Einfuhr selbst einen Verletzungstatbestand darstellen kann, demnach die Grenzbeschlagnahme in diesen Fällen ohne weiteres eröffnet ist.
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Herkunft
BT-Drs. 11/4792, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 222.390–224.052 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert fa5776dd8177b0ca….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP