Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/8744 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderung. Durch die Aufhebung des § 255f entfällt auch die entsprechende Angabe in der Inhalts- übersicht. Zu Nummer 2 (§ 68) Mit der Änderung wird sichergestellt, dass die in § 68 enthal- tene Anpassungsformel nicht schon für die Rentenanpassun- gen ab dem Jahr 2012, sondern erst für die Anpassungen ab dem Jahr 2014 den Basiseffekt aus der Berücksichtung des maximal vorgesehenen Altersvorsorgeanteils der Versicher- ten in Höhe von 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnah- men berücksichtigt. Die Änderung des § 68 steht im Zusammenhang mit der Än- derung des § 255e, wodurch der für die Jahre 2006 bis 2008 zu berücksichtigende Altersvorsorgeanteil in jeweils unver- änderter Höhe von 2,0 Prozent bestimmt wird. Dadurch ver- schiebt sich der Zeitpunkt, ab dem bei der Rentenanpassung stets der sich nicht mehr ändernde maximale Altersvorsor- geanteil von 4 Prozent zu berücksichtigen ist, auf das Jahr 2014. Zu Nummer 3 (§ 255e) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung. Die Überschrift zu § 255e wird an den geänderten Regelungsgehalt der Vorschrift an- gepasst. Drucksache 16/8744 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Buchstabe b Absatz 3 wird dahingehend modifiziert, dass sich der für die Rentenanpassung zu berücksichtigende Altersvorsorgeanteil 2007 nicht gegenüber dem Altersvorsorgeanteil 2006 und der Altersvorsorgeanteil 2008 nicht gegenüber dem Alters- vorsorgeanteil 2007 verändert. Folglich entfällt die anpas- sungsdämpfende Wirkung des Faktors für die Veränderung des Altersvorsorgeanteils bei den Rentenanpassungen 2008 und 2009. Die Fortschreibung des für 2006 geltenden Altersvorsor- geanteils von 2,0 Prozent auch für die Jahre 2007 und 2008 führt d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.267 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/8744, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.134–22.401 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 9f4c72957d1f1147….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP