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Artikel 7 · BT-Drs. 16/8696 · S. 13

Zu Artikel 7 (§ 61 Abs. 4, § 64 des Beurkundungs-

Zu Artikel 7 (§ 61 Abs. 4, § 64 des Beurkundungs-
gesetzes)
Die Aufgabe der landesrechtlichen Besonderheiten erlaubt
es, die Sonderregelungen für Baden-Württemberg im Beur-
kundungsgesetz zurückzuführen.
§ 61 Abs. 4 BeurkG hat bisher die Funktion, die Beurkun-
dungszuständigkeiten der bei den baden-württembergischen
Gemeinden tätigen Ratschreiber in dem überkommenen
Umfang aufrechtzuerhalten.
Aufgabe der Ratschreiber nach dem baden-württember-
gischen Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit ist
bisher insbesondere die Vertretung des Grundbuchbeamten.
In dieser Eigenschaft sind sie verpflichtet, schriftliche Erklä-
rungen für das Grundbuchamt entgegenzunehmen und, so-
weit vorgeschrieben, mit dem Eingangsvermerk zu verse-
hen, die Einsicht in das Grundbuch, in die Urkunden, auf die
im Grundbuch verwiesen ist, und in die noch nicht erledigten
Eintragungsanträge zu gestatten sowie Abschriften zu ertei-
len und zu beglaubigen. Im badischen Rechtsgebiet sind sie
darüber hinaus zuständig für die Aufgaben des Urkunds-
beamten der Geschäftsstelle, für die sonstigen Verrichtungen
der Geschäftsstelle und des Kanzleidienstes und für das Kos-
ten-, Kassen- und Rechnungswesen.
Im Gegenzug haben sie bisher die – bundesgesetzlich über
§ 61 Abs. 4 BeurkG gewährleistete – Befugnis, in einfach
gelagerten Grundstücksangelegenheiten bestimmte Erklä-
rungen zu entwerfen und zu beurkunden.
Da die Grundbuchämter im Zuge der baden-württember-
gischen Notariatsreform zukünftig nicht mehr bei den Ge-
meinden, sondern bei den Amtsgerichten angesiedelt sein
werden, besteht keine Veranlassung mehr, die Befugnis der
Ratschreiber der Gemeinden, in Grundbuchangelegenheiten
Erklärungen zu entwerfen und zu beurkunden, zu erhalten.
Dagegen bleibt § 63 BeurkG unberührt.
§ 64 Satz 1 BeurkG bringt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/8696, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.637–51.099 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9785e36116e957e2….

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