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Artikel 7 · BT-Drs. 16/8696 · S. 13
Zu Artikel 7 (§ 61 Abs. 4, § 64 des Beurkundungs-
Zu Artikel 7 (§ 61 Abs. 4, § 64 des Beurkundungs- gesetzes) Die Aufgabe der landesrechtlichen Besonderheiten erlaubt es, die Sonderregelungen für Baden-Württemberg im Beur- kundungsgesetz zurückzuführen. § 61 Abs. 4 BeurkG hat bisher die Funktion, die Beurkun- dungszuständigkeiten der bei den baden-württembergischen Gemeinden tätigen Ratschreiber in dem überkommenen Umfang aufrechtzuerhalten. Aufgabe der Ratschreiber nach dem baden-württember- gischen Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit ist bisher insbesondere die Vertretung des Grundbuchbeamten. In dieser Eigenschaft sind sie verpflichtet, schriftliche Erklä- rungen für das Grundbuchamt entgegenzunehmen und, so- weit vorgeschrieben, mit dem Eingangsvermerk zu verse- hen, die Einsicht in das Grundbuch, in die Urkunden, auf die im Grundbuch verwiesen ist, und in die noch nicht erledigten Eintragungsanträge zu gestatten sowie Abschriften zu ertei- len und zu beglaubigen. Im badischen Rechtsgebiet sind sie darüber hinaus zuständig für die Aufgaben des Urkunds- beamten der Geschäftsstelle, für die sonstigen Verrichtungen der Geschäftsstelle und des Kanzleidienstes und für das Kos- ten-, Kassen- und Rechnungswesen. Im Gegenzug haben sie bisher die – bundesgesetzlich über § 61 Abs. 4 BeurkG gewährleistete – Befugnis, in einfach gelagerten Grundstücksangelegenheiten bestimmte Erklä- rungen zu entwerfen und zu beurkunden. Da die Grundbuchämter im Zuge der baden-württember- gischen Notariatsreform zukünftig nicht mehr bei den Ge- meinden, sondern bei den Amtsgerichten angesiedelt sein werden, besteht keine Veranlassung mehr, die Befugnis der Ratschreiber der Gemeinden, in Grundbuchangelegenheiten Erklärungen zu entwerfen und zu beurkunden, zu erhalten. Dagegen bleibt § 63 BeurkG unberührt. § 64 Satz 1 BeurkG bringt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/8696, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.637–51.099 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9785e36116e957e2….
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