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Artikel 2 · BT-Drs. 16/8442 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Frei-

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Frei-
willige Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1 (Änderung von § 67 Abs. 1 Satz 5 FGG)
§ 67 will den Schutz der Rechte des Betroffenen stärken und
die Wahrung seiner Belange im Verfahren gewährleisten.
Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts in den Fällen des § 1904 Abs. 2
BGB wird in Absatz 1 Satz 5 der Vorschrift die Bestellung
eines Verfahrenspflegers zwingend vorgeschrieben.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 69d Abs. 2 FGG)
§ 69d regelt, welche besonderen Verfahrensvorschriften bei
der Erteilung von vormundschaftsgerichtlichen Genehmi-
gungen zu beachten sind. In Absatz 2 sind im Einzelnen die
Ermittlungen für eine Genehmigung nach § 1904 BGB gere-
gelt, an denen auch unter Berücksichtigung der geänderten
Fassung der Vorschrift festgehalten wird. Das Gericht hat da-
nach ein Sachverständigengutachten einzuholen sowie die
Beteiligten nach Maßgabe des § 68a Satz 3 und – bei ent-
sprechenden Anhaltspunkten – nach Satz 4 anzuhören. Dass
sich das Gericht im Übrigen von dem Betroffenen selbst
einen Eindruck zu verschaffen hat, folgt aus § 69d Abs. 1
Satz 2.
Die Änderungen in Absatz 2 Satz 1 sind daher notwendige
verfahrensrechtliche Folgeänderungen.
In Absatz 2 Satz 4 wird von dem allgemeinen Grundsatz in
Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wonach die Ver-
fügung des Gerichts mit Bekanntgabe an den jeweiligen Be-
teiligten wirksam wird, insofern abgewichen, als die Wirk-
samkeit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nach
§ 1904 Abs. 2 BGB-E erst zwei Wochen nach Bekanntgabe
an den Betreuer oder Bevollmächtigten sowie den Verfah-
renspfleger eintritt. Da die bei einer Genehmigung des
Gerichts in den Abbruch oder die Nichteinleitung lebenser-
haltender oder -verlängernder Maßnahmen geboten

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.553 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/8442, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 100.356–102.909 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 8f0f8c748234b630….

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