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Artikel 14 · BT-Drs. 12/6853 · S. 46
Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 34a GewO)
Zu Artikel 14 Nr. 1 (§ 34a GewO) Die Neufassung des § 34 a GewO greift in Absatz 2 zunächst die in Artikel 1 Nr. 7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften (Drucksa- che 12/5826) vorgeschlagenen Änderungen dieser Vorschrift auf. Darüber hinaus soll als weitere Zulas- sungsvoraussetzung für das Bewachungsgewerbe in der neuen Nummer 3 des § 34a Abs. 1 Satz 3 GewO ein Unterrichtungsnachweis eingeführt werden. Die Erlaubnis, die derzeit schon an Zuverlässigkeit des Antragstellers und den Nachweis der für den Gewer- bebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten gebunden ist, soll Antragstellern künftig Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/6853 erst erteilt werden, wenn sie die erfolgreiche Teil- nahme an einem Unterrichtungsverfahren der zustän- digen Industrie- und Handelskammer nachweisen. Entsprechendes soll für das Bewachungspersonal gemäß Satz 4 gelten. Umgesetzt werden sollen die Anforderungen durch Änderung der Bewachungsver- ordnung, wofür die neue Nummer 1 des Absatzes 2 die erforderliche Rechtsgrundlage schafft. Für das Bewa- chungspersonal besteht eine entsprechende Ermäch- tigung schon jetzt in Nummer 2 Buchstabe b). Gedacht ist an eine Unterrichtung, die in einem allgemeinen Teil die rechtlichen Grundlagen jeder Berufstätigkeit und in einem besonderen Teil die fachspezifischen Anforderungen des Bewachungsgewerbes umfaßt. Zur letzteren gehören beispielsweise — Öffentliches Recht (Grundrechte, Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden), — Privatrecht (Selbstverteidigung, Selbsthilfe, Eigentum nach BGB), — Straf- und Strafverfahrensrecht (Grundlagen der Strafbarkeit, Versuch, Täter- schaft und Teilnahme, Notwehr, Notstand, Strafta- ten, vorläufige F
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.094 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/6853, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 219.779–221.873 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert c811fad2ce0d6a0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP