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Artikel 3 · BT-Drs. 12/7133 · S. 43

Zu Artikel 3, 5 bis 93 (Änderung und

Zu Artikel 3, 5 bis 93 (Änderung und
Aufhebung von
Vorschriften auf den
Gebieten der Land-
und Ernährungs-
wirtschaft)
Die Artikel 3 bis 92 enthalten Änderungen der ein-
schlägigen Gesetze und Verordnungen, die aufgrund
der Übertragung der Aufgaben von der Bundesanstalt
für landwirtschaftliche Marktordnung und dem Bun-
desamt für Ernährung und Forstwirtschaft auf die
neue Bundesanstalt notwendig werden. Hierzu gehört
insbesondere die Änderung der Bezeichnung der für
die Durchführung der Aufgaben zuständigen Stelle.
Diese ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit
und Rechtssicherheit geboten, sondern hat auch
rechtsbegründende Wirkung insoweit, als erst durch
sie die nach Artikel 87 Abs. 3 GG notwendige gesetz-
liche Aufgabenübertragung hinreichend genau be-
stimmt wird.
Darüber hinaus enthalten die Artikel 3 bis 93 Ände-
rungen, die lediglich der Rechtsbereinigung dienen.
Betroffen sind vor allem solche Rechtsvorschriften, die
durch zwischenzeitlich vorgehendes höherrangiges
oder späteres Recht überlagert werden oder gegen-
standslos geworden sind, so insbesondere bestimmte
Vorschriften des nationalen Marktordnungsrechts
und Durchführungsverordnungen zum Gesetz zur
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisatio-
nen. Rechtsvorschriften, die überholt sind oder sich
erledigt haben, sind nicht mehr anzupassen, sondern
aufzuheben oder zu streichen.
Ebenso kann das bisherige Marktordnungsstellenge-
setz — auch soweit es Regelungen enthält, die mit der
Errichtung der bisherigen Bundesanstalt für landwirt-
schaftliche Marktordnung nicht notwendig zusam-
menhängen — weitgehend aufgehoben werden. Bei-
behalten werden müssen allerdings die Vorschriften
dieses Gesetzes über die Meldepflichten für Markt-
ordnungswaren, wobei die bisherige Gesetzesbe-
zeichnung entsprechend anzupa

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.059 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/7133, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.393–168.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2b9f65c38a7031e9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP