Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 12/7133 · S. 43
Zu Artikel 3, 5 bis 93 (Änderung und
Zu Artikel 3, 5 bis 93 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungs- wirtschaft) Die Artikel 3 bis 92 enthalten Änderungen der ein- schlägigen Gesetze und Verordnungen, die aufgrund der Übertragung der Aufgaben von der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und dem Bun- desamt für Ernährung und Forstwirtschaft auf die neue Bundesanstalt notwendig werden. Hierzu gehört insbesondere die Änderung der Bezeichnung der für die Durchführung der Aufgaben zuständigen Stelle. Diese ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geboten, sondern hat auch rechtsbegründende Wirkung insoweit, als erst durch sie die nach Artikel 87 Abs. 3 GG notwendige gesetz- liche Aufgabenübertragung hinreichend genau be- stimmt wird. Darüber hinaus enthalten die Artikel 3 bis 93 Ände- rungen, die lediglich der Rechtsbereinigung dienen. Betroffen sind vor allem solche Rechtsvorschriften, die durch zwischenzeitlich vorgehendes höherrangiges oder späteres Recht überlagert werden oder gegen- standslos geworden sind, so insbesondere bestimmte Vorschriften des nationalen Marktordnungsrechts und Durchführungsverordnungen zum Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisatio- nen. Rechtsvorschriften, die überholt sind oder sich erledigt haben, sind nicht mehr anzupassen, sondern aufzuheben oder zu streichen. Ebenso kann das bisherige Marktordnungsstellenge- setz — auch soweit es Regelungen enthält, die mit der Errichtung der bisherigen Bundesanstalt für landwirt- schaftliche Marktordnung nicht notwendig zusam- menhängen — weitgehend aufgehoben werden. Bei- behalten werden müssen allerdings die Vorschriften dieses Gesetzes über die Meldepflichten für Markt- ordnungswaren, wobei die bisherige Gesetzesbe- zeichnung entsprechend anzupa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.059 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 12/7133, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.393–168.452 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2b9f65c38a7031e9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP