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Artikel 3 · BT-Drs. 12/4790 · S. 5

Zu Artikel 3 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung des § 69 c Nr. 3 hat klarstellende
Bedeutung. Daß das Prinzip der gemeinschaftsweiten
Erschöpfung, das allgemein im Urheberrecht auf-
grund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Euro-
päischen Gemeinschaften auch innerstaatlich gilt, mit
dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens sich auf den
Europäischen Wirtschaftsraum erstreckt, ergibt sich
aus Artikel 12 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des
Protokolls 28 des EWR-Abkommens. Für den speziel-
len Fall der Verbreitung von Computerprogrammen,
für den die bisherige Erschöpfungsregel in § 69 c Nr. 3
einen positiv-rechtlichen Niederschlag gefunden hat,
ist diese regionale Erweiterung der Erschöpfungswir-
kung gesetzgeberisch klarzustellen.
Zu Nummer 2
Die Änderung des § 111 a Abs. 1 dient der Klarstel-
lung, daß die Grenzbeschlagnahme von Piraterieware .
durch die Zollbehörde im Verhältnis zu den anderen
Vertragsstaaten des EWR-Abkommens nur insoweit
in Betracht kommt, als Kontrollen durch die Zollbe-
hörden stattfinden.
Drucksache 12/4790 Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode

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BT-Drs. 12/4790, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.035–12.147 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 682237caaaa40bdc….

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