Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 12/4790 · S. 5
Zu Artikel 3 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderung des § 69 c Nr. 3 hat klarstellende Bedeutung. Daß das Prinzip der gemeinschaftsweiten Erschöpfung, das allgemein im Urheberrecht auf- grund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Euro- päischen Gemeinschaften auch innerstaatlich gilt, mit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum erstreckt, ergibt sich aus Artikel 12 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 des Protokolls 28 des EWR-Abkommens. Für den speziel- len Fall der Verbreitung von Computerprogrammen, für den die bisherige Erschöpfungsregel in § 69 c Nr. 3 einen positiv-rechtlichen Niederschlag gefunden hat, ist diese regionale Erweiterung der Erschöpfungswir- kung gesetzgeberisch klarzustellen. Zu Nummer 2 Die Änderung des § 111 a Abs. 1 dient der Klarstel- lung, daß die Grenzbeschlagnahme von Piraterieware . durch die Zollbehörde im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens nur insoweit in Betracht kommt, als Kontrollen durch die Zollbe- hörden stattfinden. Drucksache 12/4790 Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode
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BT-Drs. 12/4790, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.035–12.147 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 682237caaaa40bdc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP