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Artikel 5 · BT-Drs. 12/7112 · S. 16

Zu Artikel 3 bis 8 (Änderungen in fachlichen

Zu Artikel 3 bis 8 (Änderungen in fachlichen
Einzelgesetzen und
-verordnungen)
Die Artikel 3 bis 8 des Entwurfs enthalten Folgeände
-
rungen in zahlreichen fachlichen Rechtsvorschriften,
die sich aus der Umstrukturierung des Bundesgesund
-
heitsamtes mit seinen sechs Instituten in drei neue
Bundesinstitute bzw. die Eingliederung in das
Umweltbundesamt und aus der hierfür ge troffenen
Aufgabenzuweisung (Artikel 1 §§ 1 bis 3 und Artikel 2)
ergeben. In zahlreichen Bestimmungen einzelner
Fachgesetze — wie des Arzneimittel- oder des Bun-
des-Seuchengesetzes — sind bei Aufgabenzuweisun-
gen die Worte „Bundesgesundheitsamt" jeweils
durch die Bezeichnung des nunmehr zuständigen
neuen Bundesinstituts bzw. des Umweltbundesamtes
zu ersetzen. Die Artikel 3 bis 7 fassen jeweils für ein
großes Fachgebiet (z. B. Betäubungsmittelrecht oder
Lebensmittelrecht) Folgeänderungen in den einschlä-
gigen Fachgesetzen sowie deren Verordnungen
zusammen. Artikel 8 sammelt Folgeänderungen in
sonstigen Rechtsvorschriften, und zwar in Gesetzen
sowie Verordnungen und im Einigungsvertrag.

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Herkunft

BT-Drs. 12/7112, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.608–61.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2b2c9f56468b3ebc….

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