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Artikel 2 · BT-Drs. 12/7112 · S. 16

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die
Errichtung eines Umweltbundesamtes)
Bezüglich des bisherigen BGA-Institutes für Wasser-,
Boden- und Lufthygiene hatte das Bundesministerium
für Gesundheit die Dienstaufsicht, während die Fach-
aufsicht dem Bundesumweltministerium zustand, und
zwar ungeteilt, obwohl vor allem der umfangreiche
Trinkwasserbereich dem für das Bundesseuchenge-
setz zuständigen BMG fachlich zugeordnet war. Der
Gesetzentwurf strebt nun eine einheitliche Zuord-
nung zum Umweltressort an, welches das Institut in
das Umweltbundesamt eingliedern möchte.
§ 1 regelt — entsprechend Artikel 1 §§ 1 bis 3 über die
Errichtung der drei Bundesinstitute — die Eingliede-
rungdesInstituts für Wasser-, Boden- und Lufthy-
giene in das dem Bundesumweltministerium nachge-
ordnete Umweltbundesamt (Satz 1). Satz 2 enthält
eine dem Artikel 1 § 7 entsprechende Vorschrift
betreffend die Übernahme der Beamten, Angestellten
und Arbeiter des bisherigen BGA-Instituts in das
Umweltbundesamt.
Zur Verwirklichung der fachlichen Eingliederung
schlägt der Entwurf entsprechende Aufgabenerweite-
rungen des Umweltbundesamtes durch Änderungen
des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbun-
desamtes vor. Der Terminus „gesundheitliche Be-
lange des Umweltschutzes" entspricht dem Organisa-
tionserlaß des Bundeskanzlers zur Errichtung des
Bundesumweltministeriums vom 5. Juni 1986, dem
damit diese Belange federführend zugewiesen wor-
den sind.

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Herkunft

BT-Drs. 12/7112, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.161–60.608 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2b2c9f56468b3ebc….

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