Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 12/7112 · S. 16
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes) Bezüglich des bisherigen BGA-Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene hatte das Bundesministerium für Gesundheit die Dienstaufsicht, während die Fach- aufsicht dem Bundesumweltministerium zustand, und zwar ungeteilt, obwohl vor allem der umfangreiche Trinkwasserbereich dem für das Bundesseuchenge- setz zuständigen BMG fachlich zugeordnet war. Der Gesetzentwurf strebt nun eine einheitliche Zuord- nung zum Umweltressort an, welches das Institut in das Umweltbundesamt eingliedern möchte. § 1 regelt — entsprechend Artikel 1 §§ 1 bis 3 über die Errichtung der drei Bundesinstitute — die Eingliede- rungdesInstituts für Wasser-, Boden- und Lufthy- giene in das dem Bundesumweltministerium nachge- ordnete Umweltbundesamt (Satz 1). Satz 2 enthält eine dem Artikel 1 § 7 entsprechende Vorschrift betreffend die Übernahme der Beamten, Angestellten und Arbeiter des bisherigen BGA-Instituts in das Umweltbundesamt. Zur Verwirklichung der fachlichen Eingliederung schlägt der Entwurf entsprechende Aufgabenerweite- rungen des Umweltbundesamtes durch Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbun- desamtes vor. Der Terminus „gesundheitliche Be- lange des Umweltschutzes" entspricht dem Organisa- tionserlaß des Bundeskanzlers zur Errichtung des Bundesumweltministeriums vom 5. Juni 1986, dem damit diese Belange federführend zugewiesen wor- den sind.
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Herkunft
BT-Drs. 12/7112, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.161–60.608 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2b2c9f56468b3ebc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP