Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 16/8305 · S. 22

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Der Gesetzentwurf enthält eine redaktionelle Klarstellung.
§ 3 des Preisklauselgesetzes regelt verschiedene Zulässig-
keitsvoraussetzungen von Preisklauseln.
§ 3 des Preisklauselgesetzes wurde durch Artikel 2 des Mit-
telstandsentlastungsgesetzes (BGBl. I 2007, S. 2248) ge-
schaffen. Darin sollte nach dem Willen des Gesetzgebers
unverändert 1:1 die bisherige materiell-rechtliche Regelung
des § 3 der Preisklauselverordnung übernommen werden.
Durch einen Fehler beim Setzen wurde die Regelung in
Buchstabe b nahtlos an die nachfolgende Zulässigkeitsbe-
dingung einer Zehnjahresfrist angefügt, so dass fälschli-
cherweise wegen des fehlenden Absatzes der Eindruck ent-
steht, die Frist gelte nur für die Fallgestaltung unter Buch-
stabe b. Tatsächlich soll die Zehnjahresfrist aber für beide
Fallgestaltungen unter den Buchstaben a und b gelten.
Um Rechtsklarheit zu schaffen, soll der bisherige und vom
Gesetzgeber gewollte Zustand durch eine klarere Strukturie-
rung und eine entsprechende Klarstellung im Text wieder-
hergestellt werden.
Artikel 4
Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/8305
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf eines Ge-
setzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auf Büro-
kratiekosten, die durch Informationspflichten begründet
werden, geprüft.
Mit dem Gesetzentwurf werden für die Wirtschaft drei neue
Informationspflichten eingeführt, eine bestehende Informa-
tionspflicht geändert und neun bestehende Informations-
pflichten unverändert aus dem geltenden Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz von 2002 übernommen. Die damit einher-
gehende zusätzliche Belastung der Wirtschaft wird vom
Ressort auf 223 000 Euro beziffert. Für die Verwaltung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 53.005 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/8305 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/8305, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.962–137.967 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 04050edc809703c7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP