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Artikel 4 · BT-Drs. 12/6908 · S. 16

Zu Artikel 4 (Siebentes Gesetz zur Änderung des

Zu Artikel 4 (Siebentes Gesetz zur Änderung des
Atomgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 2a)
Über das bisherige Konzept der Auslegung von Kern-
kraftwerken gegen Störfälle und der Maßnahmen des
anlageninternen Notfallschutzes im Rahmen der nach
dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderli-
chen Vorsorge gegen Schäden (Absatz 2 Nr. 3) hinaus
erscheint es bei künftigen Reaktoren angesichts des
fortschreitenden Standes von Wissenschaft und Tech-
nik sachgerecht, Vorsorgemaßnahmen gegen et-
waige, trotz der schon bislang praktizierten Schadens-
vorsorgemaßnahmen eintretende Ereignisse wie Un-
fälle mit Kernschmelze zu treffen. Die Beherrschung
solcher schon nach dem bisherigen Konzept als
extrem unwahrscheinlich anzusehenden Ereignisse
wird durch den neuen Absatz 2 a zum Schutz der
Allgemeinheit vorgeschrieben (Satz 1). Der neue
Absatz 2 a fügt sich damit in die geltende Systema tik
der Schadenvorsorge ein, die sich unterteilt in den
Bereich der — stets drittschützenden — Gefahrenab-
wehr sowie den der grundsätzlich allgemeinschützen-
den Risikovorsorge, indem Satz 1 einen Teil der
allgemeinschützenden Risikovorsorge umschreibt.
Die Maßnahmen z. B. zur Beherrschung von Unfällen
mit Kernschmelze müssen so beschaffen sein, daß es
zur Überzeugung der Genehmigungsbehörde fest-
steht, daß es nicht zu Freisetzungen kommen wird, die
einschneidende Maßnahmen zum Schutz vor der
schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen wie eine
Evakuierung erforderlich machen. Maßgeblich hier-
für ist, daß nach der Einschätzung der Genehmigungs-
behörde die in der Publikation Nr. 63 der Internatio-
nalen Strahlenschutzkommission, ICRP 63, sowie die
von der deutschen Strahlenschutzkommission emp-
fohlenen unteren Eingreifrichtwerte für eine Eva-
kuierung nicht überschritten werden.
Die neue Anforder

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.876 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/6908, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.666–60.542 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 981fd147e8a7d079….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP