Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 12/6908 · S. 16
Zu Artikel 4 (Siebentes Gesetz zur Änderung des
Zu Artikel 4 (Siebentes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 2a) Über das bisherige Konzept der Auslegung von Kern- kraftwerken gegen Störfälle und der Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes im Rahmen der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderli- chen Vorsorge gegen Schäden (Absatz 2 Nr. 3) hinaus erscheint es bei künftigen Reaktoren angesichts des fortschreitenden Standes von Wissenschaft und Tech- nik sachgerecht, Vorsorgemaßnahmen gegen et- waige, trotz der schon bislang praktizierten Schadens- vorsorgemaßnahmen eintretende Ereignisse wie Un- fälle mit Kernschmelze zu treffen. Die Beherrschung solcher schon nach dem bisherigen Konzept als extrem unwahrscheinlich anzusehenden Ereignisse wird durch den neuen Absatz 2 a zum Schutz der Allgemeinheit vorgeschrieben (Satz 1). Der neue Absatz 2 a fügt sich damit in die geltende Systema tik der Schadenvorsorge ein, die sich unterteilt in den Bereich der — stets drittschützenden — Gefahrenab- wehr sowie den der grundsätzlich allgemeinschützen- den Risikovorsorge, indem Satz 1 einen Teil der allgemeinschützenden Risikovorsorge umschreibt. Die Maßnahmen z. B. zur Beherrschung von Unfällen mit Kernschmelze müssen so beschaffen sein, daß es zur Überzeugung der Genehmigungsbehörde fest- steht, daß es nicht zu Freisetzungen kommen wird, die einschneidende Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen wie eine Evakuierung erforderlich machen. Maßgeblich hier- für ist, daß nach der Einschätzung der Genehmigungs- behörde die in der Publikation Nr. 63 der Internatio- nalen Strahlenschutzkommission, ICRP 63, sowie die von der deutschen Strahlenschutzkommission emp- fohlenen unteren Eingreifrichtwerte für eine Eva- kuierung nicht überschritten werden. Die neue Anforder
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.876 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/6908, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.666–60.542 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 981fd147e8a7d079….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP