Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 12/7009 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des
Zu Artikel 1 (Änderung des Beratungshilfegesetzes) 1. Zu § 2 Abs. 2 Satz i Nr. 1 Der Gesetzgeber hat im Jahre 1980 das Arbeitsrecht von der Beratungshilfe ausgenommen. Die ausdrück- liche Erwähnung der arbeitsrechtlichen Angelegen- heiten im Bereich des Zivilrechts soll für die Rechtsu- chenden, insbesondere für die Arbeitnehmer, klar- Drucksache 12/7009 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode stellen, daß nunmehr auch in arbeitsrechtlichen Fra- gen Beratungshilfe gewährt wird. 2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Nach der bisherigen Auslegung des Beratungshilfe- gesetzes ist die Zuordnung einer Angelegenheit zu einem der in § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 genannten, bzw. nicht genannten, Rechtsgebiete nach der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte bzw. nach dem Gerichts- weg für die fragliche Angelegenheit vorzunehmen. Die Sozialrechtsangelegenheiten, für die der Sozial- rechtsweg gegeben ist, sind daher bisher kraft bun- desgesetzlicher Regelung von der Gewährung von Beratungshilfe ausgenommen. Um den rechtsuchenden Bürgern in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen auch in sozialrechtli- chen Fragen eine Beratung durch den Anwalt des Vertrauens zu ermöglichen, soll in § 2 Abs. 2 das Sozialrecht, als eines der Gebiete, für das Beratungs- hilfe gewährt wird, ausdrücklich aufgeführt werden. 3. Zu § 4 Nach der bisherigen Regelung ist jedes Amtsgericht zur Entscheidung über einen Beratungshilfeantrag zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Bera- tungshilfe auftritt. Dabei hat der Gesetzgeber daran gedacht, eine rasche Hilfe zu gewährleisten. Er hat jedoch bereits bei Erlaß des Gesetzes die Notwendig- keit gesehen, diese Regelung zu prüfen, um Mißbräu- che zu unterbinden. Nachdem im Rahmen der Anhörung der Landesjustiz- verwaltungen zum Bericht der Bundesregierung über den Mißbra
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.566 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 12/7009, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.653–12.219 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 137855f0fc726542….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP