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Artikel 12 · BT-Drs. 12/4487 · S. 48

Zu Artikel 12 (Einführungsgesetz zur

Zu Artikel 12 (Einführungsgesetz zur
Abgabenordnung)
Die Aussetzung der Vermögensteuer in den jungen
Ländern wird um ein Jahr bis Ende 1995 verlängert
(vgl. Artikel 9 Nummer 2). Die von den allgemei-
nen Vorschriften der Abgabenordnung abweichende
Zuständigkeitsbestimmung in Artikel 97 a § 1
Abs. 2 EGAO soll in diesem Zusammenhang ebenfalls
um ein Jahr verlängert werden. Damit wird erreicht,
daß sich die Finanzbehörden in den neuen Bundes-
ländern während der allgemeinen Aussetzung der
Vermögensteuer auch nicht in den Fä llen eines sonst
eintretenden Zuständigkeitswechsels, z. B. bei Verle-
gung des Wohnsitzes eines Steuerpflichtigen, mit
Fragen der Vermögensbesteuerung befassen müs-
sen.

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Herkunft

BT-Drs. 12/4487, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.022–196.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert bff0650cbb353441….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP