Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 12/4487 · S. 48
Zu Artikel 12 (Einführungsgesetz zur
Zu Artikel 12 (Einführungsgesetz zur Abgabenordnung) Die Aussetzung der Vermögensteuer in den jungen Ländern wird um ein Jahr bis Ende 1995 verlängert (vgl. Artikel 9 Nummer 2). Die von den allgemei- nen Vorschriften der Abgabenordnung abweichende Zuständigkeitsbestimmung in Artikel 97 a § 1 Abs. 2 EGAO soll in diesem Zusammenhang ebenfalls um ein Jahr verlängert werden. Damit wird erreicht, daß sich die Finanzbehörden in den neuen Bundes- ländern während der allgemeinen Aussetzung der Vermögensteuer auch nicht in den Fä llen eines sonst eintretenden Zuständigkeitswechsels, z. B. bei Verle- gung des Wohnsitzes eines Steuerpflichtigen, mit Fragen der Vermögensbesteuerung befassen müs- sen.
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Herkunft
BT-Drs. 12/4487, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.022–196.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert bff0650cbb353441….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP