Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 12/5468 · S. 41
Zu Artikel 4 — Änderung des
Zu Artikel 4 — Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes Zu Nummer I — § 12 (Anstellung, Probezeit und Aufstieg) In Absatz 2 wird durch den neuen Satz 2 neben der Kinderbetreuung auch die häusliche Pflege als rele- vanter Fall aufgenommen; die Einzelheiten ergeben sich aus der Begründung zur gleichzei tigen Änderung des § 10 BLV (siehe Hinweis zu o. Artikel 3). Zu Nummer 2 — § 48 a (Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung von Beamten) § 48 a Abs. 1 (familienbedingte Teilzeit und Beurlau- bung) wird von einer Kann-Bestimmung in eine Ist- Vorschrift umgewandelt, außerdem wird der Halbsatz „wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" eingesetzt. Daraus folgt ein grundsätzlicher Rechtsan- spruch für die antragstellende Person. Es h andelt sich um eine Folgeänderung nach Artikel 2 Nr. 2 (§ 79 a BBG), die dortige Begründung gilt entsprechend ein- schließlich des Hinweises auf den genannten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Zu Nummer 3 — § 49 (Benachteiligungsverbot bei ermäßigter Arbeitszeit) Folgeänderung nach Artikel 2 Nr. 3 (§ 79b BBG); siehe dortige Begründung. Zu Nummer 4 — § 125 b (Änderung der Einstellungsvoraussetzungen während des Mutterschutzes bzw. Erziehungsurlaubs) Durch einen neuen Absatz 2 wird die häusliche Pflege als relevanter Fall im gleichen Rahmen der Kinderbe- treuung gleichgestellt (siehe Hinweis zu o. Arti- kel 3).
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Herkunft
BT-Drs. 12/5468, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.608–199.006 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d56e933c2063ce75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP