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Artikel 5 · BT-Drs. 12/4328 · S. 33

Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe c (§ 29 Abs. 8

Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe c (§ 29 Abs. 8
Satz 2
PBefG)
In Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe c sind in § 29 Abs. 8
in Satz 2 einzufügen:
nach dem Wort „Mängel" die Worte „bei der
Abwägung oder eine Verletzung von Verfah-
rens- oder Formvorschriften",
nach dem Wort „Planergänzung" die Worte
„oder durch ein ergänzendes Verfahren" und
am Ende folgender Halbsatz:
„ ; §§ 45 und 46 Verwaltungsverfahrensgesetz
und die entsprechenden landesrechtlichen
Bestimmungen bleiben unberüh rt ".
Begründung
Die Rechtsschutzgarantie verlangt nicht in jedem
Falle die Aufhebung von Planungsentscheidun-
gen; der einzelne hat jedoch einen Rechtsan-
spruch darauf, daß nur durch eine Entscheidung
in seine Rechte eingegriffen wird, die aufgrund
eines ordnungsgemäßen Verfahrens unter Beach-
tung der gesetzlich vorgeschriebenen Form
zustande gekommen ist. Soweit Verfahrensvor-
schriften, z. B. über Beteiligungsrechte, verletzt
worden sind, kann dies in einem ergänzenden
Verfahren bereinigt werden. Die Mißachtung von
Formvorschriften kann ebenfalls noch nachträg-
lich geheilt werden, ohne daß dadurch Rechte des
Betroffenen verletzt werden. Soweit aufgrund des
ergänzenden Verfahrens und dessen Ergebnissen
eine Änderung oder Ergänzung des Planfeststel-
lungsbeschlusses erforderlich wird, kann dem
durch ein Änderungs- oder Ergänzungsplanfest-
stellungsverfahren oder eine Entscheidung nach
§ 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Rech-
nung getragen werden. § 45 Verwaltungsverfah-
rensgesetz und die entsprechenden Vorschriften
der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder
bleiben unberührt.
17. a) Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 36e Abs. 1
BundesbahnG)
In Artikel 1 Nr. 2 ist in § 36 e Abs. 1 in Satz 2 das
Semikolon durch einen Punkt zu ersetzen; der
bisherige zweite Halbsatz wird Satz 3.
b) Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 42.740 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/4328, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 130.737–173.477 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert b99be11d90949819….

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