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Artikel 11 · BT-Drs. 12/3608 · S. 130

Zu Artikel 11 (Änderung des Krankenhau

Zu Artikel 11 (Änderung des Krankenhau
finanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Der neue § 2 Nr. 5 enthält die Legaldefinit
pflegesatzfähigen Kosten, die bei der Bemess
Pflegesätze berücksichtigt werden können
auch zu Nummer 6 Buchstabe d).
Zu Nummer 2 (§ 4)
Nach geltendem Recht (§ 4 Satz 2) müss
öffentlichen Fördermittel und die Erlöse a
Pflegesätzen zusammen die vorauskalku
Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden
stungsfähigen Krankenhauses decken. Die Se
stendeckung im Bereich der Be triebskoste
Verbindung mit dem geltenden § 17 weitgeh
Erstattung der nachgewiesenen Betriebskos
nahezu automatische Folge bewirkt.
Einen Anreiz zur wirtschaftlichen Betriebsf
bietet diese Art der Kostenerstattung nicht. Di
tiven Wirkungen des Selbstkostendeckungsp
sind zwar dadurch gemildert, daß seit 1985 die
prospektiv zu kalkulieren sind und Gewin
Verluste in bestimmtem Umfang dem Krank
verbleiben können. Die grundsätzliche Fehlste
durch die Selbstkostendeckungsgarantie beste
nach wie vor.
Der Selbstkostendeckungsgrundsatz des § 4
wird nunmehr aufgehoben. Die Krankenhäus
auch in Zukunft in angemessener Weise wirtsc
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/
gesichert: Sie erhalten weiterhin öffentliche Förder-
mittel gemäß §§ 8, 9 und Erlöse aus den Pflegesätzen
gemäß § 17 (siehe zu Nummer 7). Allerdings werden in
Zukunft bei der Bemessung der Pflegesätze nicht
mehr die Kosten, sondern die Leistungen maßgeblich
sein. Mit der Orientierung der Pflegesätze an der
Leistung werden Anreize geschaffen, die wirtschaftli-
ches Verhalten fördern. Es entfällt die Automatik
zwischen den nachgewiesenen Selbstkosten und
deren Erstattung über die Pflegesätze.
Die Leistungen eines sparsam wirtschaftenden Kran-
kenhauses werden somit weiterhin honoriert, ohne
daß ein Krankenhaus, das das

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.439 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 12/3608, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 544.334–567.773 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 49b1d544068fb34f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP