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Artikel 8 · BT-Drs. 12/3319 · S. 58

Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesärzteordnung)

Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesärzteordnung)
Zu Nummer 1
Die Änderung des § 2 Abs. 3 Satz 1 dient der Ausfüh-
rung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit
Protokoll 1 und Anhang VII Teil C Nr. 4 des EWR-
Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtun-
gen. Nach Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens
gilt die Richtlinie 75/362/EWG des Rates vom 16. Ju-
ni 1975 für die gegenseitige Anerkennung der Diplo-
me, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungs-
nachweise des Arztes und für Maßnahmen zur Er-
leichterung der tatsächlichen Ausübung des Nieder-
lassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstlei-
stungsverkehr (ABl. Nr. L 167 vom 30. Juni 1975, S. 1),
zuletzt geändert durch Richtlinie 90/658/EWG des
Rates vom 4. Dezember 1990 (ABl. Nr. L 353 vom
17. Dezember 1990, S. 73), auch für die in den EFTA
-
Staaten ausgestellten Diplome.
Zu Nummer 2
Die Änderung des § 3 Abs. 1 dient der Ausführung
der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro-
tokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens
ergebenden Anpassungsverpflichtungen.
Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes
wird verwiesen.
Zu Nummer 3
Die Änderung des § 4 Abs. 6 dient der Ausführung
der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro-
tokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens
ergebenden Anpassungsverpflichtungen.
Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes
wird verwiesen.
Zu Nummer 4
Die Änderung des § 10 Abs. 5 Satz 2 dient der Aus-
führung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung
mit Protokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-
Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtun-
gen.
Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes
wird verwiesen.
Zu Nummer 5
Die Änderung des § 10 b dient der Ausführung der
sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Proto-
koll 1 und Anhang VII Nr. 4 des

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.532 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 12/3319 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 12/3319, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 250.254–252.786 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ba87da61b3bb56f4….

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