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Artikel 8 · BT-Drs. 12/3319 · S. 58
Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesärzteordnung)
Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesärzteordnung) Zu Nummer 1 Die Änderung des § 2 Abs. 3 Satz 1 dient der Ausfüh- rung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Protokoll 1 und Anhang VII Teil C Nr. 4 des EWR- Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtun- gen. Nach Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens gilt die Richtlinie 75/362/EWG des Rates vom 16. Ju- ni 1975 für die gegenseitige Anerkennung der Diplo- me, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungs- nachweise des Arztes und für Maßnahmen zur Er- leichterung der tatsächlichen Ausübung des Nieder- lassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstlei- stungsverkehr (ABl. Nr. L 167 vom 30. Juni 1975, S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 90/658/EWG des Rates vom 4. Dezember 1990 (ABl. Nr. L 353 vom 17. Dezember 1990, S. 73), auch für die in den EFTA - Staaten ausgestellten Diplome. Zu Nummer 2 Die Änderung des § 3 Abs. 1 dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro- tokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 3 Die Änderung des § 4 Abs. 6 dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro- tokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 4 Die Änderung des § 10 Abs. 5 Satz 2 dient der Aus- führung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Protokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR- Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtun- gen. Auf die Begründung zu Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 5 Die Änderung des § 10 b dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Proto- koll 1 und Anhang VII Nr. 4 des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.532 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/3319, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 250.254–252.786 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ba87da61b3bb56f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP