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Artikel 48 · BT-Drs. 12/3319 · S. 65

Zu Artikel 48 (Änderung der Verordnung zur

Zu Artikel 48 (Änderung der Verordnung zur
Durchführung der Vorschriften über
Steuerberater, Steuerbevollmächtig-
te und Steuerberatungsgesellschaf-
ten)
Zu Nummer 1
Durch Artikel 30 des EWR-Abkommens ist Bewer-
bern aus den Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum in gleiche Weise
wie den Bewerbern aus den EG-Mitgliedsstaaten
der Zugang zu dem Beruf des Steuerberaters zu ge-
währen. In diesem Zusammenhang war auch eine Er-
gänzung der Prüfungsordnung für Steuerberater er-
forderlich, nach der Bewerber aus Vertragsstaaten
des EWR-Abkommens ebenfalls die nach der EG-
Hochschuldiplomrichtlinie notwendigen Nachweise
vorlegen müssen.
Zu Nummer 2
Die Berufshaftpflichtversicherung war bisher u. a.
bei einem Versicherer zu nehmen, der seinen Sitz in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemein-
schaften hat. Zur Umsetzung des Artikels 36 des
EWR-Abkommens ist diese Regelung auf Versiche-
rer aus den Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum auszudehnen.

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Herkunft

BT-Drs. 12/3319, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 277.590–278.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ba87da61b3bb56f4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP