Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 48 · BT-Drs. 12/3319 · S. 65
Zu Artikel 48 (Änderung der Verordnung zur
Zu Artikel 48 (Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtig- te und Steuerberatungsgesellschaf- ten) Zu Nummer 1 Durch Artikel 30 des EWR-Abkommens ist Bewer- bern aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in gleiche Weise wie den Bewerbern aus den EG-Mitgliedsstaaten der Zugang zu dem Beruf des Steuerberaters zu ge- währen. In diesem Zusammenhang war auch eine Er- gänzung der Prüfungsordnung für Steuerberater er- forderlich, nach der Bewerber aus Vertragsstaaten des EWR-Abkommens ebenfalls die nach der EG- Hochschuldiplomrichtlinie notwendigen Nachweise vorlegen müssen. Zu Nummer 2 Die Berufshaftpflichtversicherung war bisher u. a. bei einem Versicherer zu nehmen, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemein- schaften hat. Zur Umsetzung des Artikels 36 des EWR-Abkommens ist diese Regelung auf Versiche- rer aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszudehnen.
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Herkunft
BT-Drs. 12/3319, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 277.590–278.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ba87da61b3bb56f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP