Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 12/3319 · S. 59
Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die
Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde) Zu Nummer 1 Die Änderung des § 1 Abs. 2 dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro- tokoll 1 und Anhang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Nach An- hang VII Nr. 4 des EWR-Abkommens gilt die Richtli- nie 78/686/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungs- zeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungs- rechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsver- kehr (ABl. Nr. L 233 vom 24. August 1978, S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 90/658/EWG des Rates vom 4. Dezember 1990 (ABl. Nr. L 353 vom 17. De- zember 1990, S. 73), auch für die in den EFTA-Staaten ausgestellten Diplome. Zu Nummer 2 Die Änderung des § 2 Abs. 1 dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro- tokoll 1 und Anhang VII Nr. 10 des EWR-Abkom- mens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Auf die Begründung zu Artikel 10 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 3 Die Änderung des § 3 Abs. 2 dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Pro- tokoll 1 und Anhang VII Nr. 10 des EWR-Abkom- mens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Auf die Begründung zu Artikel 10 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 5 Die Änderung des § 13 a dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Proto- koll 1 und Anhang VII Nr. 10 des EWR-Abkommens ergebenden Anpassungsverpflichtungen. Auf die Begründung zu Artikel 10 Nr. 1 des Gesetzes wird verwiesen. Zu Nummer 6 Die Änderung des § 20 a dient der Ausführung der sich aus Artikel 7 und 30 in Verbindung mit Proto- koll 1 und Anhang VII
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.217 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 12/3319 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 12/3319, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 253.093–255.310 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert ba87da61b3bb56f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP