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Artikel 2 · BT-Drs. 12/3254 · S. 36

Zu Artikel 2 Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 WiStG)

Zu Artikel 2 Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 WiStG)
Wenn für das vom Wohnungssuchenden zu zah-
lende Entgelt eine feste Obergrenze eingeführt
wird, können in der entsprechenden Bußgeldvor-
schrift nicht mehr die normativen Tatbestands-
merkmale „unangemessen hohes Entgelt" und
„nicht unwesentliches Überschreiten der ortsübli-
chen Entgelte" verwendet werden. § 6 WiStG
muß vielmehr an die Überschreitung der im
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
festgelegten Obergrenze anknüpfen.
13. Zu Artikel 4 Nr. 1 (§ 541b Abs. 1 a — neu —,
Abs. 2 Satz 1 BGB)
Artikel 4 Nr. 1 ist wie folgt zu fassen:
,1. § 541 b wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1 a
eingefügt:
„ (1 a) Maßnahmen zum Ausbau oder
Umbau von nicht zum Wohnen bestimmten
Nebenräumen und zur Erweiterung des
Gebäudes, die dazu dienen, Wohnraum
zum Zwecke der Vermietung und zugehö-
rige Nebenräume zu schaffen, hat der Mie-
ter, auch soweit die gemieteten Räume
betroffen sind, zu dulden, es sei denn, daß
die Maßnahme insbesondere unter Berück-
sichtigung der vorzunehmenden Arbeiten
und der baulichen Folgen für den Mieter
oder seine Familie eine Härte bedeuten
würden, die auch unter Würdigung der
berechtigten Interessen des Vermieters
und anderer Mieter in dem Gebäude sowie
des öffentlichen Interesses an der Schaf-
fung neuen Wohnraums nicht zu rechtferti
-
gen ist."
b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort
„mitzuteilen" die Worte „und ihn über
seine Rechte nach diesen Vorschriften zu
unterrichten" eingefügt.
Begründung
Es erscheint zweckmäßig, die Duldungspflicht für
Baumaßnahmen zur Schaffung neuen Wohn-
raums nicht in Absatz 1 einzustellen, sondern zum
Gegenstand einer gesonderten Vorschrift zu
machen. Auf diese Weise kann der Zweck der
Maßnahme präziser beschrieben werden. Für die
Abwägung brauchen d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 69.173 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 12/3254, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.081–218.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3D4 · Prüfwert c50016e539d729a8….

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