Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 12/2108 · S. 15
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Die Neufassung trägt der Mietpreisentwicklung und Besonderheiten des Wohnungsmarktes in den neuen Bundesländern Rechnung. Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Zusammenhang mit der Änderung der Nummer 2. Zu Nummer 2 Die unterschiedliche Höhe der Bedarfssätze in den alten und neuen Bundesländern beruht darauf, daß studentischer Wohnraum im Beitrittsgebiet in der Regel billiger ist und die gesetzlichen Pauschalen die dortigen Mieten weiterhin abdecken. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß fast drei Viertel der Auszubildenden in Wohnheimen öffentlich-rechtli- cher Träger wohnen. Die (administrierten) Mietpreise in diesem Bereich liegen deutlich unter den Mieten in den alten Bundesländern. Daher sind die durch- schnittlichen Mietpreise für studentischen Wohn- raum, an denen sich die gesetzlichen Pauschalen orientieren, in den neuen Bundesländern vergleichs- weise niedrig. Die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt im Bei- trittsgebiet sind dagegen vielfach wesentlich höher als der durchschnittliche Mietpreis. Für diesen Bereich wird durch die in der Neufassung vorgesehene Staf- felung der Höchstbeträge und den Verzicht auf die Selbstbeteiligung an den übersteigenden Kosten der Unterkunft die Möglichkeit geschaffen, zum Aus- gleich der Differenz zwischen den Bedarfssätzen West und Ost die Förderungsleistung individuell zu erhö- hen. Die Gesamtregelung in den §§ 12, 13 in Verbin- dung mit der Härteverordnung wird den Besonderhei- ten des im Hinblick auf die Unterkünfte in Wohnhei- men und außerhalb der Wohnheime gespaltenen Wohnungsmarktes für Studierende in den neuen Bundesländern gerecht. Da die Mieten für im Beitritts- gebiet gelegene Wohnheimplätze nur in wenigen, durch bessere Ausstattung begründeten Ausnahme- fällen die g
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.272 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 12/2108, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.833–64.105 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 6edb53097c253fa4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP