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Artikel 2 · BT-Drs. 12/1275 · S. 10
Zu Artikel 2 (Änderung des
Zu Artikel 2 (Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes) Zu Absatz 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 303 c SGB VI) Mit der Regelung wird sichergestellt, daß sich durch die Beteiligung der Rentner an den Aufwendungen für ihre Krankenversicherung ab 1992 die nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz besitzgeschützten Zahlbeträge nicht vermindern. Hierdurch erfolgt auch eine Gleichbehandlung mit den Personen, deren Rente nach Artikel 2 festgestellt wird. Zu Nummer 2 (§ 310 a SGB VI) Durch die Ergänzung wird sichergestellt, daß — in Anlehnung an die Bestimmung eines vorläufigen Durchschnittsentgelts für das Jahr 1991 gemäß § 310 Nr. 2 — auch ein vorläufiger Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsge- biets (Anlage 10) für das Jahr 1991 bestimmt werden kann. 10 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/1275 Zu Absatz 2 (Änderung des Übergangsrechts für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets — § 39) Durch die Ersetzung des bisherigen Faktors durch ei- nen um 6,84 v. H. höheren Faktor wird sichergestellt, daß Personen, deren Rente in den Jahren 1992 bis 1996 noch nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets berechnet wird, hinsichtlich der zum 1. Januar 1992 einsetzenden individuellen Beteiligung an den Kran- kenversicherungsbeiträgen wie Bestandsrentner be- handelt werden. Die für Bestandsrentner in § 315 a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bereits gere- gelte Erhöhung um 6,84 v. H., die sicherstellt, daß ab 1. Januar 1992 eine individuelle Beitragsleistung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgen kann, ohne daß sich dadurch der bisher ausgezahlte Renten- betrag mindert, ist für Zugangsrenten bisher nicht geregelt. Im übrigen wird durch den neu angefügten Absatz 3 sichergestellt,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.335 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/1275, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.917–40.252 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 8441ab8fac3b0ddf….
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