Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/7981 · S. 6
Zu Artikel 1 Nr. 2 (Änderung des Stichtages)
Zu Artikel 1 Nr. 2 (Änderung des Stichtages) Der Deutsche Bundestag hat es mit dem am 25. April 2002 mit großer Mehrheit beschlossenen Stammzellgesetz ermög- licht, in engen Grenzen die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien in Deutschland durchführen zu können, oh- ne dass von Seiten der deutschen Forschung die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embry- onen zu diesem Zweck veranlasst wird. Durch den Rückgang der Zahl der für die deutsche For- schung zur Verfügung stehenden humanen embryonalen Zelllinien, die vor dem Stichtag etabliert wurden, besteht nunmehr jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig For- schung mit embryonalen Stammzelllinien in Deutschland nicht mehr im bisherigen und intendierten Umfang durchge- führt werden kann. Hinzu kommt, dass sich inzwischen her- ausgestellt hat, dass die vor dem 1. Januar 2002 etablierten humanen embryonalen Stammzellen unter suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden sind, so dass der wis- senschaftliche Nutzen dieser Stammzellen als deutlich ein- geschränkt angesehen wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird eine ein- malige Anpassung der Stichtagsregelung vorgenommen. Die Intention der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz ist die Vermeidung einer von Deutschland ausgehenden Veranlassung zur Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzell- linien durch die Zerstörung von Embryonen. Diese Grundaus- richtung des Gesetzes bleibt durch die einmalige Veränderung des Stichtages erhalten. Gleichzeitig werden durch eine Anpas- sung des Stichtages die Möglichkeiten zur Grundlagenfor- schung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland verbes- sert. Zu den wichtigen Zielen dieses Forschungszweigs zählt dabei die Generierung von neuen Erkenntnissen über zellbio- logische Prozesse, die insb
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.865 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/7981, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.182–17.047 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.39) +D1D2D3 · Prüfwert 376e329cae4878be….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP