Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 12/989 · S. 48
Zu Artikel 7 (Änderung des Personenstands-
Zu Artikel 7 (Änderung des Personenstands- gesetzes) Vorbemerkung Die aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitende Pflicht des Staates zum Schutz gefährdeter Zeugen be- schränkt sich nicht allein auf die Dauer des Strafver- fahrens. Ein umfassender Zeugenschutz erfordert ins- besondere auch nach dem strafrechtlichen Verfahren staatliche Maßnahmen zugunsten des Zeugen, die — abhängig von dem Grad der Gefährdung des Zeugen — über polizeiliche Schutzmaßnahmen, die Umsied- lung an einen sicheren Ort, die Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung und eines neuen Arbeits- platzes bis hin zur Beschaffung einer anderen Identi- tät reichen können. Anhaltspunkte für derartige Maß- nahmen bietet u. a. das seit dem Jahre 1970 in den Vereinigten Staaten von Amerika bestehende Zeugenschutzprogramm ( „Witness Secu rity Pro- gramm") Mit Hilfe der vorgeschlagenen Ergänzungen des Per- sonenstandsgesetzes werden die zuständigen Behör- den in die Lage versetzt, für den Fall, daß keine ande- ren Schutzmöglichkeiten für einen gefährdeten Zeu- gen bestehen, diesem als „ultima ratio" eine andere Identität verschaffen. § 27a § 27 a ermöglicht losgelöst von bestehenden Perso- nenstandseintragungen die Bestimmungen eines neuen Personenstands, wenn nach der Feststellung der Polizei Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß auf- grund der Auskunft aus einem oder der Einsicht in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/989 einen Personenstandseintrag für den Betroffenen oder eine ihm nahestehende Person eine konkrete Gefähr- dung des Lebens oder erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit entstehen kann. Die Einfügung dieser Möglichkeit in das Personen- standsgesetz ist erforderlich, damit einem Zeugen bei entsprechender Gefährdungslage durch Änderung der Eintragungen in den Per
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.108 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 12/989, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 222.606–225.714 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 8909f745dc336942….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP