Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 12/989 · S. 48

Zu Artikel 7 (Änderung des Personenstands-

Zu Artikel 7 (Änderung des Personenstands-
gesetzes)
Vorbemerkung
Die aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitende Pflicht
des Staates zum Schutz gefährdeter Zeugen be-
schränkt sich nicht allein auf die Dauer des Strafver-
fahrens. Ein umfassender Zeugenschutz erfordert ins-
besondere auch nach dem strafrechtlichen Verfahren
staatliche Maßnahmen zugunsten des Zeugen, die —
abhängig von dem Grad der Gefährdung des Zeugen
— über polizeiliche Schutzmaßnahmen, die Umsied-
lung an einen sicheren Ort, die Unterstützung bei der
Suche nach einer Wohnung und eines neuen Arbeits-
platzes bis hin zur Beschaffung einer anderen Identi-
tät reichen können. Anhaltspunkte für derartige Maß-
nahmen bietet u. a. das seit dem Jahre 1970 in
den Vereinigten Staaten von Amerika bestehende
Zeugenschutzprogramm ( „Witness Secu rity Pro-
gramm")
Mit Hilfe der vorgeschlagenen Ergänzungen des Per-
sonenstandsgesetzes werden die zuständigen Behör-
den in die Lage versetzt, für den Fall, daß keine ande-
ren Schutzmöglichkeiten für einen gefährdeten Zeu-
gen bestehen, diesem als „ultima ratio" eine andere
Identität verschaffen.
§ 27a
§ 27 a ermöglicht losgelöst von bestehenden Perso-
nenstandseintragungen die Bestimmungen eines
neuen Personenstands, wenn nach der Feststellung
der Polizei Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß auf-
grund der Auskunft aus einem oder der Einsicht in
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/989
einen Personenstandseintrag für den Betroffenen oder
eine ihm nahestehende Person eine konkrete Gefähr-
dung des Lebens oder erhebliche Beeinträchtigung
der körperlichen Unversehrtheit entstehen kann.
Die Einfügung dieser Möglichkeit in das Personen-
standsgesetz ist erforderlich, damit einem Zeugen bei
entsprechender Gefährdungslage durch Änderung
der Eintragungen in den Per

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.108 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 12/989 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 12/989, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 222.606–225.714 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 8909f745dc336942….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP