Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 12/989 · S. 48
Zu Artikel 5 (Änderung des Gerichtsverfassungs-
Zu Artikel 5 (Änderung des Gerichtsverfassungs- gesetzes) Die vorgeschlagene Ergänzung des § 172 hat im we- sentlichen klarstellende Bedeutung. Die Gefahr für Leib und Leben eines Zeugen wird von der Rechtspre- chung in der Regel als Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinn des § 172 Nr. 1 angesehen. Der Ent- wurf stellt dies klar. Zugleich nimmt er auch das be- sonders wichtige Rechtsgut der Freiheit mit in die Regelung auf.
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Herkunft
BT-Drs. 12/989, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 221.654–222.087 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 8909f745dc336942….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP