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Artikel 5 · BT-Drs. 12/989 · S. 48

Zu Artikel 5 (Änderung des Gerichtsverfassungs-

Zu Artikel 5 (Änderung des Gerichtsverfassungs-
gesetzes)
Die vorgeschlagene Ergänzung des § 172 hat im we-
sentlichen klarstellende Bedeutung. Die Gefahr für
Leib und Leben eines Zeugen wird von der Rechtspre-
chung in der Regel als Gefährdung der öffentlichen
Ordnung im Sinn des § 172 Nr. 1 angesehen. Der Ent-
wurf stellt dies klar. Zugleich nimmt er auch das be-
sonders wichtige Rechtsgut der Freiheit mit in die
Regelung auf.

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Herkunft

BT-Drs. 12/989, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 221.654–222.087 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 8909f745dc336942….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP