Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 16/7439 · S. 98
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über den Ver-
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über den Ver- sicherungsvertrag) Zu Buchstabe a Um den Wettbewerb zwischen den privaten Versicherungs- unternehmen zu stärken, wird die Portabilität der individuel- len Alterungsrückstellungen auch für den Bereich der priva- ten Pflege-Pflichtversicherung entsprechend dem bewährten Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ geregelt. Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgeset- zes wurde die Portabilität bereits bei der privaten Kranken- versicherung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 eingeführt. Der Gleichklang zwischen privater Krankenversicherung und privater Pflege-Pflichtversicherung ist geboten, denn ein Wechsel von einem Versicherungsunternehmen zum anderen wird nur dann angemessen ermöglicht, wenn der Versicherte beide zusammengehörenden Versicherungen, die Kranken- und die Pflegeversicherung, gleichzeitig unter Mitnahme der jeweiligen Alterungsrückstellungen wechseln kann. Es wäre mit dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Kranken- versicherung“ nicht vereinbar, wenn bei einem Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens die bisherige private Pflege-Pflichtversicherung als Annex zur privaten Kranken- versicherung bei dem bisherigen Versicherungsunternehmen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/7439 zur Sicherung bzw. zum Erhalt der Alterungsrückstellungen verbleiben müsste oder die Alterungsrückstellungen für die private Pflege-Pflichtversicherung bei einem Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens zurückgelassen wer- den müssten. Versicherte, die beim Wechsel des Versiche- rungsunternehmens nur die Alterungsrückstellungen der Krankenversicherung mitnehmen könnten, dürften sich im Ergebnis vielfach weiterhin an einem Wechsel des Versiche- rungsunternehmens gehindert sehen. Die Portabilität w
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.885 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 542.897–545.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 4e93eb3ec80ebe58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP