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Artikel 4 · BT-Drs. 16/7438 · S. 14

Zu Artikel 4 (Änderung des Betriebsverfassungs-

Zu Artikel 4 (Änderung des Betriebsverfassungs-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 106)
Zu Buchstabe a (Änderung von Absatz 2)
In Absatz 2 wird mit dem angefügten Satz deutlich gemacht,
welche Unterlagen bei einer Unternehmensübernahme in je-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/7438
dem Fall als erforderlich im Sinne des Satzes 1 anzusehen
sind. Danach sind neben den Angaben über die potentiellen
Erwerber auch deren Absichten im Hinblick auf die künftige
Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus
ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer vorzule-
gen. Wird im Vorfeld der Übernahme ein Bieterverfahren
durchgeführt, sind dem Wirtschaftsausschuss ebenso Anga-
ben über die potentiellen Erwerber und ihre Absichten im
Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unterneh-
mens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf
die Arbeitnehmer vorzulegen.
Zu Buchstabe b (Änderung von Absatz 3)
Die neue Nummer 9a erweitert den Katalog des § 106 Abs. 3
BetrVG. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass das
Unternehmen den Wirtschaftsausschuss auch über eine
Übernahme des Unternehmens informieren muss, wenn da-
mit der Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen verbun-
den ist. Eine Kontrolle des Unternehmens liegt insbesondere
vor, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an dem
Unternehmen gehalten werden (vgl. § 29 Abs. 2 WpÜG).
Die für börsennotierte Unternehmen geltenden insiderrecht-
lichen und übernahmerechtlichen Vorschriften werden von
dieser Änderung nicht berührt.
Zu Nummer 2 (§ 109a)
In Unternehmen, in denen kein Wirtschaftsausschuss be-
steht, hat der Unternehmer statt des Wirtschaftsausschusses
den Betriebsrat entsprechend § 106 Abs. 1 und 2 zu beteili-
gen. Damit wird dem schützenswerten Interesse der Beleg-
schaft,

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.266 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7438, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.799–57.065 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 3df841ae0ae11782….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP