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Artikel 2 · BT-Drs. 16/7438 · S. 13

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 30 Abs. 2)
Die Änderungen des § 30 Abs. 2 WpÜG erweitern und kon-
kretisieren den Inhalt des Acting in Concert für das Über-
nahmerecht. Sie entsprechen denjenigen des § 22 Abs. 2
WpHG. Um Irritationen auf dem Kapitalmarkt zu vermei-
den, wird der Gleichlauf zwischen den beiden Parallel-
normen hergestellt.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 68)
Nach dem neu angefügten Absatz 4 unterfallen öffentliche
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die bei Inkrafttre-
ten des Gesetzes bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ver-
öffentlicht sind, nicht den Vorschriften des WpÜG in der
durch dieses Gesetz geänderten Fassung. Hierdurch wird den
Beteiligten eines bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch lau-
fenden öffentlichen Angebots ermöglicht, das Angebot auf
der Grundlage des bisherigen Rechts abzuschließen, und ein
reibungsloser Übergang vom bisherigen Recht zur künftigen
Rechtslage gewährleistet.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7438, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.646–46.636 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 3df841ae0ae11782….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP