Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/7438 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und
Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des § 30 Abs. 2) Die Änderungen des § 30 Abs. 2 WpÜG erweitern und kon- kretisieren den Inhalt des Acting in Concert für das Über- nahmerecht. Sie entsprechen denjenigen des § 22 Abs. 2 WpHG. Um Irritationen auf dem Kapitalmarkt zu vermei- den, wird der Gleichlauf zwischen den beiden Parallel- normen hergestellt. Zu Nummer 2 (Änderung des § 68) Nach dem neu angefügten Absatz 4 unterfallen öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die bei Inkrafttre- ten des Gesetzes bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ver- öffentlicht sind, nicht den Vorschriften des WpÜG in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung. Hierdurch wird den Beteiligten eines bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch lau- fenden öffentlichen Angebots ermöglicht, das Angebot auf der Grundlage des bisherigen Rechts abzuschließen, und ein reibungsloser Übergang vom bisherigen Recht zur künftigen Rechtslage gewährleistet.
BT-Drs. 16/7438 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/7438, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.646–46.636 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 3df841ae0ae11782….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP