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Artikel 6 · BT-Drs. 13/10246 · S. 23
Zu Artikel 6- Inkrafttreten
Zu Artikel 6- Inkrafttreten Das Gesetz soll möglichst schnell, und zwar am Tage nach der Verkündung, in Kraft treten. Drucksache 13/10246 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates 1. Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 2 Abs. 3 Satz 6- neu - VermG) In Artikel 1 Nr. 1 ist dem § 2 Abs. 3 folgender Satz anzufügen: „Die Übertragung der Verfügungsberechtigung ist von der Kapitalgesellschaft dem zuständigen Amt, Landesamt oder Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen unverzüglich anzuzei- gen. " Begründung Die aktuelle Berücksichtigung des richtigen Ver- fügungsberechtigten in den Verfahren bei den Behörden zur Regelung offener Vermögensfra- gen ist im Hinblick auf die wesentliche Verfah- rensstellung des Verfügungsberechtigten unbe- dingt erforderlich. Würde eine derartige Informa- tionspflicht nicht begründet, laufen die Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen Gefahr, gegenüber den zuständigen Verfügungsberech- tigten nicht wirksame Bescheide zu erlassen. Die Klärung der offenen Rechtsverhältnisse und da- mit der Eintritt des gewünschten Rechtsfriedens wären zunächst nicht erreicht und würde sich er- heblich verzögern. 2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 7 Abs. 7 Satz 4 VermG), Buchstabe d - neu - (§ 7 Abs. 8 Satz 2 - neu - VermG) Artikel 1 Nr. 3 ist wie folgt zu ändern: a) Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist zu strei- chen. b) Nach Buchstabe c ist folgender Buchstabe d anzufügen: ,d) In Absatz 8 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheids über die Rückübertragung gerichtlich geltend ge- macht oder vom Verpflichteten anerkannt worden sind, jedoch nicht vor dem 1. Au- gust 1999. " ' Als Folge sind in Artikel 1 in -
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 63.236 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/10246, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.866–168.102 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 4b3819b8b4cff7b4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP