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Artikel 6 · BT-Drs. 13/10246 · S. 23

Zu Artikel 6- Inkrafttreten

Zu Artikel 6- Inkrafttreten
Das Gesetz soll möglichst schnell, und zwar am Tage
nach der Verkündung, in Kraft treten.
Drucksache 13/10246 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 2 Abs. 3 Satz 6- neu -
VermG)
In Artikel 1 Nr. 1 ist dem § 2 Abs. 3 folgender Satz
anzufügen:
„Die Übertragung der Verfügungsberechtigung
ist von der Kapitalgesellschaft dem zuständigen
Amt, Landesamt oder Bundesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen unverzüglich anzuzei-
gen. "
Begründung
Die aktuelle Berücksichtigung des richtigen Ver-
fügungsberechtigten in den Verfahren bei den
Behörden zur Regelung offener Vermögensfra-
gen ist im Hinblick auf die wesentliche Verfah-
rensstellung des Verfügungsberechtigten unbe-
dingt erforderlich. Würde eine derartige Informa-
tionspflicht nicht begründet, laufen die Behörden
zur Regelung offener Vermögensfragen Gefahr,
gegenüber den zuständigen Verfügungsberech-
tigten nicht wirksame Bescheide zu erlassen. Die
Klärung der offenen Rechtsverhältnisse und da-
mit der Eintritt des gewünschten Rechtsfriedens
wären zunächst nicht erreicht und würde sich er-
heblich verzögern.
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa
(§ 7 Abs. 7 Satz 4 VermG),
Buchstabe d - neu -
(§ 7 Abs. 8 Satz 2 - neu - VermG)
Artikel 1 Nr. 3 ist wie folgt zu ändern:
a) Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist zu strei-
chen.
b) Nach Buchstabe c ist folgender Buchstabe d
anzufügen:
,d) In Absatz 8 wird nach Satz 1 folgender Satz
eingefügt:
„Die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht
binnen eines Jahres seit dem Eintritt der
Bestandskraft des Bescheids über die
Rückübertragung gerichtlich geltend ge-
macht oder vom Verpflichteten anerkannt
worden sind, jedoch nicht vor dem 1. Au-
gust 1999. " '
Als Folge sind in Artikel 1 in
- 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 63.236 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/10246, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.866–168.102 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 4b3819b8b4cff7b4….

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