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Artikel 8 · BT-Drs. 16/7248 · S. 17

Zu Artikel 8 (Änderung des Beherbergungs-

Zu Artikel 8 (Änderung des Beherbergungs-
statistikgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 2)
Die Erhebungsbereiche werden der NACE Revision 2 ange-
passt. Schulungsheime, die nach NACE Revision 1.1 noch
zum Beherbergungsgewerbe zählen, werden wie die Vorsor-
ge- und Rehabilitationskliniken gesondert aufgeführt. Da-
durch wird sichergestellt, dass diese für den Tourismus wich-
tigen Einrichtungen auch weiterhin zum Berichtskreis der
Erhebungen gehören.
Zu Nummer 2 (§ 5 Nr. 2)
Die Bezeichnung der für Rückfragen erforderlichen Hilfs-
merkmale wird redaktionell an die übliche Terminologie an-
gepasst.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7248, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.245–54.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 0a5dd9878dd0ffed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP