Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/7248 · S. 17
Zu Artikel 8 (Änderung des Beherbergungs-
Zu Artikel 8 (Änderung des Beherbergungs- statistikgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 2) Die Erhebungsbereiche werden der NACE Revision 2 ange- passt. Schulungsheime, die nach NACE Revision 1.1 noch zum Beherbergungsgewerbe zählen, werden wie die Vorsor- ge- und Rehabilitationskliniken gesondert aufgeführt. Da- durch wird sichergestellt, dass diese für den Tourismus wich- tigen Einrichtungen auch weiterhin zum Berichtskreis der Erhebungen gehören. Zu Nummer 2 (§ 5 Nr. 2) Die Bezeichnung der für Rückfragen erforderlichen Hilfs- merkmale wird redaktionell an die übliche Terminologie an- gepasst.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7248, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.245–54.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 0a5dd9878dd0ffed….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP