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Artikel 4 · BT-Drs. 16/7248 · S. 16

Zu Artikel 4 (Änderung des Handwerkstatistik-

Zu Artikel 4 (Änderung des Handwerkstatistik-
gesetzes)
Auf der Grundlage des Verwaltungsdatenverwendungsge-
setzes wurde in den statistischen Ämtern des Bundes und der
Länder geprüft, ob die Verwaltungsdaten der Finanzbehör-
den und der Bundesagentur für Arbeit geeignet sind, die
vierteljährlichen Befragungen bei 41 000 Unternehmen des
Handwerks zu ersetzen. Die Untersuchungsergebnisse zei-
gen, dass die vierteljährliche Handwerksberichterstattung
auf der Basis unterjährlicher Verwaltungsdaten durchgeführt
werden kann. Diese Nutzung der unterjährlichen Verwal-
tungsdaten ist während der Geltung des Verwaltungsdaten-
verwendungsgesetzes bis zum 31. März 2011 zulässig. Da-
nach ist es erforderlich, eine auf Dauer angelegte Regelung
zur Verwendung von Verwaltungsdaten zu schaffen.
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3)
Das zulassungsfreie Handwerk wird gemeinsam mit dem zu-
lassungspflichtigen Handwerk verpflichtend in die viertel-
jährlichen Erhebungen einbezogen. Die Sonderregelung ent-
fällt deshalb.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Durch die Verwendung von Verwaltungsdaten für die vier-
teljährlichen Erhebungen kann auch das zulassungsfreie
Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksord-
nung in diese Erhebungen einbezogen werden, ohne die Un-
ternehmen zusätzlich zu belasten. Der Berichtskreis wird
entsprechend angepasst.
Zu Nummer 3 (§ 3)
Für die Erhebungen werden Verwaltungsdaten verwendet,
die Berichtspflichten für die bisher von den Erhebungen be-
troffenen Unternehmen entfallen.
Für das Erhebungsmerkmal der tätigen Personen stehen aus
denVerwaltungsdatenAngabenüberdiewichtigstenBeschäf-
tigtengruppen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
und der geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Damit feh-
len zwar insbesondere Angaben zu Selbständigen und unbe-
zahlt mithelfenden Famil

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.592 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7248, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.272–51.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 0a5dd9878dd0ffed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP