Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/7248 · S. 16
Zu Artikel 4 (Änderung des Handwerkstatistik-
Zu Artikel 4 (Änderung des Handwerkstatistik- gesetzes) Auf der Grundlage des Verwaltungsdatenverwendungsge- setzes wurde in den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geprüft, ob die Verwaltungsdaten der Finanzbehör- den und der Bundesagentur für Arbeit geeignet sind, die vierteljährlichen Befragungen bei 41 000 Unternehmen des Handwerks zu ersetzen. Die Untersuchungsergebnisse zei- gen, dass die vierteljährliche Handwerksberichterstattung auf der Basis unterjährlicher Verwaltungsdaten durchgeführt werden kann. Diese Nutzung der unterjährlichen Verwal- tungsdaten ist während der Geltung des Verwaltungsdaten- verwendungsgesetzes bis zum 31. März 2011 zulässig. Da- nach ist es erforderlich, eine auf Dauer angelegte Regelung zur Verwendung von Verwaltungsdaten zu schaffen. Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3) Das zulassungsfreie Handwerk wird gemeinsam mit dem zu- lassungspflichtigen Handwerk verpflichtend in die viertel- jährlichen Erhebungen einbezogen. Die Sonderregelung ent- fällt deshalb. Zu Nummer 2 (§ 2) Durch die Verwendung von Verwaltungsdaten für die vier- teljährlichen Erhebungen kann auch das zulassungsfreie Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksord- nung in diese Erhebungen einbezogen werden, ohne die Un- ternehmen zusätzlich zu belasten. Der Berichtskreis wird entsprechend angepasst. Zu Nummer 3 (§ 3) Für die Erhebungen werden Verwaltungsdaten verwendet, die Berichtspflichten für die bisher von den Erhebungen be- troffenen Unternehmen entfallen. Für das Erhebungsmerkmal der tätigen Personen stehen aus denVerwaltungsdatenAngabenüberdiewichtigstenBeschäf- tigtengruppen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig Beschäftigten zur Verfügung. Damit feh- len zwar insbesondere Angaben zu Selbständigen und unbe- zahlt mithelfenden Famil
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.592 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7248, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.272–51.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 0a5dd9878dd0ffed….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP